KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Regierung habe Informationsrechte des Parlaments verletzt. Die Entscheidung hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung./jon/DP/wiz