KARLSRUHE/OSNABRÜCK (dpa-AFX) - Im Streit um eine millionenschwere Steuerrückerstattung an den früheren Cabrio-Spezialisten Karmann hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Gläubiger entschieden. Dabei geht es um rund 162 Millionen Euro - einschließlich aufgelaufener Zinsen rund 170 Millionen Euro -, die Insolvenzverwalter Ottmar Hermann für die Insolvenzmasse beansprucht.
Wie der BGH am Donnerstag bestätigte, wurde die Revision der Besitzgesellschaft der Karmann-Erben gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen (Az.: XII ZR 111/12). Er freue sich, dass den Gläubigern demnächst eine "namhafte Quote" ausgeschüttet werden könne, sagte Hermann. Karmann war nach Angaben des Insolvenzverwalters 1949 in eine Betriebsgesellschaft, nämlich den mittlerweile insolventen Autobauer, und die Besitzgesellschaft aufgespalten worden. Diese stellte dem Autobauer die Maschinen und das Gelände zur Verfügung.
Hintergrund des Streits ist laut Hermann die Besteuerung der beiden Gesellschaften. Diese wurden zunächst umsatzsteuerrechtlich als eine Gesellschaft behandelt - bis zu einer Rechtsänderung. Die vom Autobauer zu viel gezahlten Steuermillionen erstattete das Finanzamt den Karmann-Erben. Dieses Geld forderte der Insolvenzverwalter zurück
- mit Erfolg.
Karmann hatte 2009 Insolvenz anmelden müssen. Inzwischen sind große Teile des Unternehmens an Volkswagen F:VOW3 übergegangen. VW produziert in Osnabrück wieder das Cabriomodell des Golf.br