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Keine baldige Entscheidung über Kündigung eines Enercon-Betriebsrats

Veröffentlicht am 18.11.2014, 06:04
Keine baldige Entscheidung über Kündigung eines Enercon-Betriebsrats

n MAGDEBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Entlassung eines Betriebsrates aus der Unternehmensgruppe des Windkraftanlagen-Herstellers Enercon wird es in diesem Jahr voraussichtlich keine Entscheidung mehr am Arbeitsgericht in Magdeburg geben. Der nächste Verhandlungstermin vor der 7. Kammer sei für den 21. Januar kommenden Jahres anberaumt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Bis dahin sollen beide Seiten eine Stellungnahme abgeben. Aus Sicht des Unternehmens hat der 35 Jahre alte Betriebsratsvorsitzende des Enercon-Unternehmens WEA Service Ost in Magdeburg seine Kompetenzen überschritten und soll gekündigt werden.

Enercon wirft ihm vor, in einer E-Mail an die gesamte Belegschaft beleidigend und diffamierend über einen Personaldienstleister geschrieben zu haben, der daraufhin die Zusammenarbeit kündigte. Der Betriebsratsvorsitzende will weiter im Unternehmen arbeiten. Bei der Mail habe es sich um Satire gehandelt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Er sei sehr wohl berechtigt, sich um die Belange der Leiharbeiter in dem Unternehmen zu kümmern, hatten seine Anwälte beim Prozessauftakt am 19. September argumentiert. Eine gütliche Einigung kam damals nicht zustande.

Betriebsräte genießen arbeitsrechtlich einen besonderen Schutz und können nur sehr schwer gekündigt werden. Weil im Fall des 35-Jährigen der Betriebsrat des Enercon-Unternehmens seine Zustimmung zur Kündigung verweigerte, beantragte das Unternehmen beim Arbeitsgericht die erforderliche Erlaubnis.b

nn

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