📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Koalition einigt sich auf Details bei Erleichterungen für offenes WLAN

Veröffentlicht am 31.05.2016, 19:53
Nach ihrer Grundsatzeinigung auf eine Befreiung von Betreibern drahtloser Internetzugänge von bestimmten Haftungspflichten für Rechtsverstöße Dritter hat die große Koalition sich auf die Details der Reform geeinigt. (Photo Kay Nietfeld. dpa)

Nach ihrer Grundsatzeinigung auf eine Befreiung von Betreibern drahtloser Internetzugänge von bestimmten Haftungspflichten für Rechtsverstöße Dritter hat die große Koalition sich auf die Details der Reform geeinigt. (Photo Kay Nietfeld. dpa)

Nach ihrer Grundsatzeinigung auf eine Befreiung von Betreibern drahtloser Internetzugänge von bestimmten Haftungspflichten für Rechtsverstöße Dritter hat die große Koalition sich auf die Details der Reform geeinigt. Die Fraktionen von Union und SPD verständigten sich auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu dem entsprechenden Gesetz, der der Nachrichtenagentur AFP am Dienstagabend vorlag.

Aus Koalitionskreisen hieß es, die Änderung des Telemediengesetzes werde am Mittwoch in den Ausschüssen des Bundestages abgestimmt und am Donnerstag im Parlamentsplenum beraten. Bisher gilt in Deutschland die sogenannte Störerhaftung. Demnach können Anbieter von WLAN-Hotspots - etwa Hotels oder Cafés - für Rechtsverstöße von Nutzern im Internet haftbar gemacht werden.

Diese Haftbarkeit soll nun deutlich beschränkt werden. Dies gelte "für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Haftung sowie für unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter", heißt es in dem Änderungsantrag. Die Störerhaftung galt als Hemmschuh für den Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze in Deutschland. Das Kabinett hatte im September zwar Änderungen des Telemediengesetzes beschlossen, diese sorgten jedoch zunächst für Streit. Vor knapp drei Wochen verkündete die Koalition dann eine Grundsatzeinigung in der Frage.

Ursprünglich war vorgesehen, dass WLAN-Anbieter weiterhin "einfache Sicherheitsvorkehrungen" wie beispielsweise ein Passwort oder eine Einverständniserklärung zu rechtskonformem Verhalten vorschalten müssen. Diese Zugangshürden entfallen nun. Hotspot-Anbieter werden damit sonstigen Internetprovidern rechtlich gleichgestellt.

In dem Änderungsantrag wird zudem klargestellt, dass die Haftungsbefreiung nicht nur einer Verurteilung von Anbietern von WLAN-Hotspots zu Schadenersatzzahlungen entgegenstehe, "sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten".

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.