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KORREKTUR: Metall-Tarifverhandlungen in Bayern - Weiterbildung als Knackpunkt

Veröffentlicht am 24.02.2015, 18:34
© Reuters.  KORREKTUR: Metall-Tarifverhandlungen in Bayern - Weiterbildung als Knackpunkt

(Berichtigung: Im 2. Satz des 2. Absatzes muss es heißen: Dies sei Sache der Beschäftigten und nicht des Betriebs, sagte Arbeitgeber-Verhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke.)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach dem Pilotabschluss für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg verhandeln Arbeitgeber und IG Metall seit Dienstagabend über eine Übernahme der Einigung in Bayern. Als Knackpunkt gilt vor allem die Bildungsteilzeit. Zu den Einigungschancen äußerten sich die Tarifparteien vor Verhandlungsbeginn zurückhaltend. Auch in Nordrhein-Westfalen trafen am Mittag die Tarifparteien zu Verhandlungen zur vierten Verhandlungsrunde zusammen, ein Ergebnis war am Abend zunächst noch nicht bekannt.

Die Arbeitgeber in Bayern lehnen unter anderem einen persönlichen Anspruch auf Weiterbildung des einzelnen Beschäftigten ab. Dies sei Sache der Beschäftigten und nicht des Betriebs, sagte Arbeitgeber-Verhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke. Die Gewerkschaft dagegen besteht auf einem Anspruch der Beschäftigten auf Bildungsteilzeit, wie IG-Metall-Bezirkschef Jürgen Wechsler sagte. Dabei sollen die Beschäftigten bis zu fünf Jahre ein Rückkehrrecht haben.

Am frühen Morgen hatten sich die Tarifparteien in Böblingen bei Stuttgart darauf geeinigt, dass die Beschäftigten vom 1. April 2015 an 3,4 Prozent mehr Geld sowie für die ersten drei Monate eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten. Der Entgelt-Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft und endet am 31. März 2016.

Die Einigung umfasst auch Regelungen für eine bezuschusste Weiterbildungsteilzeit und eine attraktivere finanzielle Ausstattung der Altersteilzeit für untere Entgeltgruppen. Allerdings empfahlen Gesamtmetall und IG-Metall-Vorstand den Kompromiss bei der Weiterbildung nicht zur Übernahme in den anderen Tarifbezirken, in denen das Thema schon bisher unterschiedlich geregelt war.

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