ETTERSBURG (dpa-AFX) - Die Bundesländer wollen einen gemeinsamen Vorstoß zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen starten. Unabhängig von der Klageabsicht Bayerns verständigten sich die 16 Länder darauf, eine politische Lösung auszuloten. Das teilte Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) am Freitag nach einem Treffen der Ministerpräsidenten auf Schloss Ettersburg bei Weimar mit.
Es gehe um eine 'große Lösung', die über Transfers nur zwischen 'reichen' und 'armen' Ländern hinausgeht. Es gehe auch um die Finanzströme zwischen Bund und Ländern, sagte Lieberknecht: 'Wir brauchen dringend - unabhängig von Klagen, die das vielleicht eher schon in Betracht ziehen - eine Lösung ab dem 1.1.2020.'
Bis zum Jahr 2019 muss der Finanzausgleich neu geregelt werden, weil dann der Solidarpakt ausläuft. Das Geberland Bayern will trotz Bewegung - zuletzt auch von Unionspolitikern aus allen Ländern - an einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht festhalten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte seine Teilnahme an dem Treffen der Länder-Regierungschefs kurzfristig abgesagt.
Nach Angaben Lieberknechts soll bis Juni 2013 und damit vor der Bundestagswahl eine Bestandsaufnahme vorliegen: 'Wir wollen gut vorbereitet sein für den Beginn in der nächsten Legislaturperiode.' Die Länder wollten 'gut gewappnet' sein für die Zeit ab Herbst 2013.
Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig (SPD), sagte, er sei froh, dass - jenseits der Debatte einiger Geberländer - ein Konzept für die Zeit nach 2020 diskutiert werde. 'Es gibt keine Debatte West gegen Ost' Es gehe um eine politische Lösung für einen tragenden Finanzausgleich, der 'weit, weit in das nächste Jahrzehnt hineinwirken soll'. Dazu sei ein Fahrplan vereinbart worden.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte am Rande der Konferenz ebenfalls dafür plädiert, alle Finanzausgleichssysteme zu überprüfen. Dazu gehöre für ihn auch, bei einer Neuregelung 'die Solidarität mit dem Osten nicht aufzugeben'.
Das jetzige Umverteilungssystem läuft 2019 aus. Dann ist auch Schluss mit dem Solidarpakt II für den Aufbau Ost. Hinzu kommt die verstärkte Schuldenbremse im Grundgesetz: Spätestens von 2020 an dürfen Länder in Normalzeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen.
Zuletzt wurden gut sieben Milliarden Euro aus dem gigantischen Ausgleichstopf zwischen 'reichen' Geberländern und 'armen' Nehmerländern umverteilt. Die Geber Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und zu geringeren Teilen Hamburg pochen seit langem auf eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Hauptstadtfinanzierung. Kürzlich hatten sich Finanz- und Haushaltspolitiker aus den Länderparlamenten parteiübergreifend auf Eckpunkte verständigt.
Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Jedes Land hat aufgrund wirtschaftlicher, geografischer und regionaler Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel ist laut Grundgesetz die 'Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse'. Zunächst werden die Steuereinnahmen verteilt. In der ersten Stufe bekommen die 'armen' Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen starke Länder Einnahmeunterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen./sl/ro/DP/jkr
Es gehe um eine 'große Lösung', die über Transfers nur zwischen 'reichen' und 'armen' Ländern hinausgeht. Es gehe auch um die Finanzströme zwischen Bund und Ländern, sagte Lieberknecht: 'Wir brauchen dringend - unabhängig von Klagen, die das vielleicht eher schon in Betracht ziehen - eine Lösung ab dem 1.1.2020.'
Bis zum Jahr 2019 muss der Finanzausgleich neu geregelt werden, weil dann der Solidarpakt ausläuft. Das Geberland Bayern will trotz Bewegung - zuletzt auch von Unionspolitikern aus allen Ländern - an einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht festhalten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte seine Teilnahme an dem Treffen der Länder-Regierungschefs kurzfristig abgesagt.
Nach Angaben Lieberknechts soll bis Juni 2013 und damit vor der Bundestagswahl eine Bestandsaufnahme vorliegen: 'Wir wollen gut vorbereitet sein für den Beginn in der nächsten Legislaturperiode.' Die Länder wollten 'gut gewappnet' sein für die Zeit ab Herbst 2013.
Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig (SPD), sagte, er sei froh, dass - jenseits der Debatte einiger Geberländer - ein Konzept für die Zeit nach 2020 diskutiert werde. 'Es gibt keine Debatte West gegen Ost' Es gehe um eine politische Lösung für einen tragenden Finanzausgleich, der 'weit, weit in das nächste Jahrzehnt hineinwirken soll'. Dazu sei ein Fahrplan vereinbart worden.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte am Rande der Konferenz ebenfalls dafür plädiert, alle Finanzausgleichssysteme zu überprüfen. Dazu gehöre für ihn auch, bei einer Neuregelung 'die Solidarität mit dem Osten nicht aufzugeben'.
Das jetzige Umverteilungssystem läuft 2019 aus. Dann ist auch Schluss mit dem Solidarpakt II für den Aufbau Ost. Hinzu kommt die verstärkte Schuldenbremse im Grundgesetz: Spätestens von 2020 an dürfen Länder in Normalzeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen.
Zuletzt wurden gut sieben Milliarden Euro aus dem gigantischen Ausgleichstopf zwischen 'reichen' Geberländern und 'armen' Nehmerländern umverteilt. Die Geber Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und zu geringeren Teilen Hamburg pochen seit langem auf eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Hauptstadtfinanzierung. Kürzlich hatten sich Finanz- und Haushaltspolitiker aus den Länderparlamenten parteiübergreifend auf Eckpunkte verständigt.
Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Jedes Land hat aufgrund wirtschaftlicher, geografischer und regionaler Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel ist laut Grundgesetz die 'Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse'. Zunächst werden die Steuereinnahmen verteilt. In der ersten Stufe bekommen die 'armen' Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen starke Länder Einnahmeunterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen./sl/ro/DP/jkr