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Lebensversicherungen: BGH verhandelt über Kundenrechte

Veröffentlicht am 06.05.2014, 15:16
Aktualisiert 06.05.2014, 15:18

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen beschäftigen ab Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht will klären, ob Kunden Verträge noch Jahre später rückabwickeln können, falls sie über ihre Rechte nicht umfassend informiert worden sind. Im vorliegenden Fall will ein Allianz-Kunde seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen.

Das Verfahren könnte viele zwischen 1995 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge nach dem "Policenmodell" betreffen. Bei einer Rückabwicklung bekommt der Kunde seine gesamten Prämien samt Zinsen zurück. Bei einer regulären Kündigung des Vertrages dagegen werden die Vermittlungsprovisionen abgezogen.

Anlass des Verfahrens sind Klauseln, die die Versicherer seit 2008 nicht mehr verwenden. Danach verlor ein Kunde sein Kündigungs- und Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung

- und zwar auch dann, wenn er von diesem Recht gar nichts wusste.

Der EuGH monierte dies auf Anfrage des BGH hin als Verstoß gegen EU-Recht. Das Widerrufsrecht darf demnach ohne Aufklärung nicht nach einer Frist erlöschen. Der BGH muss nun entscheiden, was das für den konkreten Fall bedeutet.tb

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