LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt an diesem Mittwoch seine Beratungen zum Berlin-Brandenburger Flugroutenstreit fort. Am zweiten Verhandlungstag hoffen Kläger aus Mahlow und Zeuthen, dass ihre Argumente beim höchsten deutschen Verwaltungsgericht stärker durchschlagen als die Klagen vom Vortag.
Am Dienstag hatten andere Anwohner sowie die Gemeinde Kleinmachnow die Richter kaum überzeugen können. Der Senat blieb bei seiner Auffassung, dass die Planer des Hauptstadtflughafens zwar Fehler machten, als sie ab 1998 mit Geradeausstarts planten. Zugleich verwiesen sie aber auf das Grundproblem, dass Flugrouten erst kurz vor der Inbetriebnahme verbindlich festgelegt werden. Ein Urteil soll noch im Juli verkündet werden.
Richter Rüdiger Rubel hatte am Dienstag betont: 'Die Grobplanung war für die damalige Frage der Lärmabwägung ausreichend.' Der Bund legte vor einem halben Jahr schließlich aber andere Routen fest.
Für die Kläger des zweiten Verhandlungstages aus Mahlow und Zeuthen warf Anwalt Matthias Hellriegel den Beteiligten Betrug vor. 'Der Flughafen hat 15 Jahre lang gelogen.' Er verwies auch auf den zu klein dimensionierten Schallschutz. 'Das hat System.'
Die Kläger vom Dienstag hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium deshalb vorgeworfen, sie bewusst getäuscht zu haben, um sie um ihre Klagerechte zu bringen. Rubel entgegnete, es hätte auch derjenige Klage gegen die Planfeststellung führen können, der nur möglicherweise betroffen sei. Ein treuwidriges Verhalten der Behörde rechtfertige es zudem nicht unbedingt, die Planfeststellung wieder aufzurollen.
Die Beweisanträge der Kläger lehnte das Gericht weitgehend ab. Es stellte jedoch fest, dass Betreiber und Ministerium wussten, dass sie die geplanten gleichzeitigen Starts von beiden Pisten nur mit abknickenden Routen erreichen würden. Verteidiger beider Seiten wiesen den Täuschungsvorwurf am Dienstag zurück.
Kläger-Anwalt Philipp Heinz sagte, wenn der Senat die Klagen abweise, müsse darüber nachgedacht werden, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen./bf/DP/nmu
Am Dienstag hatten andere Anwohner sowie die Gemeinde Kleinmachnow die Richter kaum überzeugen können. Der Senat blieb bei seiner Auffassung, dass die Planer des Hauptstadtflughafens zwar Fehler machten, als sie ab 1998 mit Geradeausstarts planten. Zugleich verwiesen sie aber auf das Grundproblem, dass Flugrouten erst kurz vor der Inbetriebnahme verbindlich festgelegt werden. Ein Urteil soll noch im Juli verkündet werden.
Richter Rüdiger Rubel hatte am Dienstag betont: 'Die Grobplanung war für die damalige Frage der Lärmabwägung ausreichend.' Der Bund legte vor einem halben Jahr schließlich aber andere Routen fest.
Für die Kläger des zweiten Verhandlungstages aus Mahlow und Zeuthen warf Anwalt Matthias Hellriegel den Beteiligten Betrug vor. 'Der Flughafen hat 15 Jahre lang gelogen.' Er verwies auch auf den zu klein dimensionierten Schallschutz. 'Das hat System.'
Die Kläger vom Dienstag hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium deshalb vorgeworfen, sie bewusst getäuscht zu haben, um sie um ihre Klagerechte zu bringen. Rubel entgegnete, es hätte auch derjenige Klage gegen die Planfeststellung führen können, der nur möglicherweise betroffen sei. Ein treuwidriges Verhalten der Behörde rechtfertige es zudem nicht unbedingt, die Planfeststellung wieder aufzurollen.
Die Beweisanträge der Kläger lehnte das Gericht weitgehend ab. Es stellte jedoch fest, dass Betreiber und Ministerium wussten, dass sie die geplanten gleichzeitigen Starts von beiden Pisten nur mit abknickenden Routen erreichen würden. Verteidiger beider Seiten wiesen den Täuschungsvorwurf am Dienstag zurück.
Kläger-Anwalt Philipp Heinz sagte, wenn der Senat die Klagen abweise, müsse darüber nachgedacht werden, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen./bf/DP/nmu