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Malteser: Kriegstüchtigkeit fordert auch Hilfsorganisationen

Veröffentlicht am 26.09.2024, 06:16

BERLIN (dpa-AFX) - Der Malteser Hilfsdienst hält eine verstärkte gemeinsame Vorbereitung auf Einsätze ziviler Helfer auch im Konfliktfall für nötig. Dafür sei es wichtig, "sich ganz anders aufzustellen", sagte der neue Malteser-Bundesbeauftragte für Krisenresilienz, Martin Schelleis, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der Begriff der Kriegstüchtigkeit und damit die Frage der Wehrfähigkeit und der Zivilschutzfähigkeit habe "natürlich Auswirkungen auch für eine Organisation wie die Malteser", sagte Schelleis. Der Generalleutnant a.D. war zuletzt Inspekteur der Streitkräftebasis der Bundeswehr und soll nun die zivil-militärische Zusammenarbeit voranbringen.

Das DRK-Gesetz nimmt drei Organisationen in die Pflicht

In Deutschland sind drei Hilfsorganisationen ermächtigt, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Das sind neben dem DRK selbst die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst, wie im sogenannten DRK-Gesetz geregelt ist.

"Jetzt brauchen wir als Malteser konkrete Vorgaben der Bedarfsträger. Das ist nicht nur das Militär, das sind auch die Innenbehörden", sagte Schelleis. Es müsse klar sein, was qualitativ und quantitativ erwartet werde. Er plädierte auch für gemeinsames Training und sagte: "Beim Militär sagt man, was man nicht übt, kann man nicht. Und ich glaube, das ist absolut richtig."

Zu den vorgesehenen Aufgaben gehört die sanitätsdienstliche Unterstützung der Streitkräfte. "Es ist die Beteiligung an der Rückführung von Verwundeten, die Betreuung von Kriegsgefangenen zum Beispiel, die Betreuung von Flüchtlingen im großen Stil und dann natürlich auch notleidender Bevölkerungen, die durch irgendwelche Handlungen in Deutschland zu Schaden kommen", sagte Schelleis weiter. Auch gehe es um den Betrieb karitativer Einrichtungen. Er sagte: "Auch das darf man nicht vergessen: Alten-, Pflegeheime und so weiter müssen auch in der Krise funktionieren können.

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