😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Medienwächter verlieren erneut im Streit um ProSiebenSat.1-Übernahme

Veröffentlicht am 29.01.2014, 17:27

LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Springer-Verlag hat im Streit um die 2006 gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 (ETR:PSM) nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen späten Erfolg über die Medienwächter verbucht. Das Gericht bestätigte ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof aus dem Februar 2012.

Danach hätten die von den Landesmedienanstalten eingesetzte Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) dem Medienhaus die für die Übernahme nötige Unbedenklichkeitserklärung damals nicht verweigern dürfen. Medienrechtlich sei die Übernahme nicht zu beanstanden gewesen, teilte das Bundesgericht am Mittwoch in Leipzig mit.

'Auch wenn die Übernahme selbst für uns heute nicht zur Debatte steht, so war uns doch wichtig, Rechtsklarheit zu gewinnen. Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht', sagte der Leiter für Gesellschafts- und Kartellrecht bei Axel Springer (ETR:SPR), Roland Pühler.

Weitere Folgen wird das Urteil ohnehin kaum haben, denn das Bundeskartellamt hatte 2006 die Übernahme ebenfalls untersagt. Auch dagegen war Springer vorgegangen, hatte vor dem Bundesgerichtshof 2010 aber verloren. Für andere Übernahmen auf dem deutschen Medienmarkten, könnte der Spruch aber durchaus interessant sein./sbr/DP/jha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.