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Meldepflicht der Datenschutz Grundverordnung

Veröffentlicht am 05.06.2018, 12:03
Aktualisiert 05.06.2018, 12:21
© Reuters.  Meldepflicht der Datenschutz Grundverordnung

Generell steht die Datenschutz Grundverordnung dafür ein Versprechen gegenüber den EU-Bürgern zu sein. Es soll sensibler mit ihren persönlichen Daten umgegangen und ein Missbrauch verhindert werden. Die Nutzer sollen in Ruhe im Internet Einkaufen können, ohne dass sie sich Gedankem um ihre persönlichen Daten im Internet Sorgen machen müssen. Auch das Onlinedating im Netz soll dank der strengeren Datenschutz-Aspekte sicherer und anonymer werden. Wer bisher geglaubt hat, dass er im Internet anonym und sicher ist, der hat die Datenskandale der Internetriesen in der vergangenen Zeit sicher nicht mitverfolgt.

Die EU-Bürger waren und sind immer noch größten teils sehr verunsichert, ob ihre Daten auch wirklich sicher gespeichert und verarbeitet werden. Wie oft liest man immernoch in verschiedenen Zeitungen und hört in den Nachrichten davon, dass eine große Anzahl an personenbezogenen Daten illegal gespeichert und anschließend an dritte weiter verkauft werden. Verschiedene Firmen konnten sich so in den vergangenen Jahren erhebliche und ansprechende zusätzliche Einnahmen sichern. Sicherlich ist die Neukundenakquise durch ein Bereitstellen von den entsprechenden Kundenadressen und Kontaktmöglichkeiten ein leichtes.

Es muss nur noch eine ansprechende Werbekampagne erstellt und ein Bedarf erzeugt werden. Wird dazu noch mit den Emotionen der Kunden gespielt, so ist es mehr als nur wahrscheinlich, dass die Endkunden auf eine beworbene Dienstleistung oder Produkt zurück greifen und es kaufen. Allerdings schiebt die DSGVO diesem Treiben einen Riegel davor. In Zukunft sollen die EU-Bürger bei jedem Unternehmen ein Recht auf das Vergessen wenn wenn man es wünscht bekommen. Das heisst das Daten die nicht mehr benötigt werden von dem entsprechendem Unternehmen gelöscht werden müssen.

Als Verbraucher hat in diesem Punkt darüber hinaus auch ein Recht auf Auskunft. Man kann sich als Unternehmer also nicht mehr davor drücken, die Datenbanken der einzelnen Kunden stets und ständig auf dem neusten Stand zu halten. Nicht mehr benötigte Daten müssen sofort gelöscht und die Löschung muss im Anschluss gemeldet werden. Außerdem können Kunden von einem Unternehmen jederzeit relevante Informationen zu ihrem Kundenstatus kostenlos erhalten können. Ein Beispiel dafür wäre hier eine Bonuskarte von einem Supermarkt zu nennen.

Hier muss der Supermarkt den Kunden auf Wunsch jederzeit mitteilen können, wie oft die Karte verwendet wurde und bei welchen Filialen sie wann und wo verwendet wurde. Durch diesen exakt ausgearbeiteten Datenrucksack sollen die Nutzer mehr Transparenz und Kontrolle erhalten. Wer das als Unternehmer nicht bieten, leisten oder durchführen kann oder möchte, der hat schlechte Karten und muss zukünftig mit empfindlichen Strafen rechnen.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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