BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Das Braunschweiger Landgericht verhandelt heute (Mittwoch/11.00) über die ersten zwei von insgesamt fünf milliardenschweren Investoren-Klagen gegen Porsche und Volkswagen . In dem Prozess geht es um Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Übernahmeschlacht zwischen den beiden Unternehmen 2008/2009. Nach Darstellung der Kläger verheimlichte die damalige Porsche-Spitze ihre später gescheiterte Absicht, VW zu schlucken. Dadurch sollen Anlegern hohe Gewinne bei Aktien- und Optionsgeschäften entgangen sein.
Eines der Auftaktverfahren richtet sich gegen die Porsche-Holding Porsche SE (PSE) und eine Frankfurter Bank, das zweite nur gegen die PSE. Ein Privatinvestor und eine Anlagegesellschaft mit Sitz in der Schweiz verlangen hier knapp 4,7 Millionen Euro. Bei den drei übrigen Klagen, von denen zum Teil auch die Volkswagen AG betroffen ist, beläuft sich die Summe der geforderten Entschädigungen auf mehr als 4,1 Milliarden Euro. Urheber sind institutionelle Großanleger, die der Münchner Kapitalmarktrechtler Franz Braun vertritt. In diesen Fällen wird am Mittwoch aber noch nicht in der Sache verhandelt.
Sowohl die PSE als auch Volkswagen wiesen vor Beginn des Prozesses den Vorwurf zurück, Mitglieder ihrer Vorstände oder Aufsichtsräte hätten im Zuge des Übernahmekampfes Fehlinformationen gestreut oder trotz besseren Wissens die Märkte nicht korrekt ins Bild gesetzt. Dagegen ging Braun von einem erfolgreichen Verfahren aus. Porsche muss sich auch in den USA und in der baden-württembergischen Justiz mit den Folgen der misslungenen VW-Übernahme auseinandersetzen./jap/DP/zb
Eines der Auftaktverfahren richtet sich gegen die Porsche-Holding Porsche SE (PSE) und eine Frankfurter Bank, das zweite nur gegen die PSE. Ein Privatinvestor und eine Anlagegesellschaft mit Sitz in der Schweiz verlangen hier knapp 4,7 Millionen Euro. Bei den drei übrigen Klagen, von denen zum Teil auch die Volkswagen AG betroffen ist, beläuft sich die Summe der geforderten Entschädigungen auf mehr als 4,1 Milliarden Euro. Urheber sind institutionelle Großanleger, die der Münchner Kapitalmarktrechtler Franz Braun vertritt. In diesen Fällen wird am Mittwoch aber noch nicht in der Sache verhandelt.
Sowohl die PSE als auch Volkswagen wiesen vor Beginn des Prozesses den Vorwurf zurück, Mitglieder ihrer Vorstände oder Aufsichtsräte hätten im Zuge des Übernahmekampfes Fehlinformationen gestreut oder trotz besseren Wissens die Märkte nicht korrekt ins Bild gesetzt. Dagegen ging Braun von einem erfolgreichen Verfahren aus. Porsche muss sich auch in den USA und in der baden-württembergischen Justiz mit den Folgen der misslungenen VW-Übernahme auseinandersetzen./jap/DP/zb