BERLIN (dpa-AFX) - Eine Koppelung des Kindergelds an den Schulbesuch ist aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen nicht möglich. Dies habe eine Prüfung des Bundesfamilienministeriums auf Bitten der Arbeits- und Sozialminister der Länder ergeben, teilte ein Sprecher des Ressorts von Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Berlin mit. Das Ministerium reagierte damit auf einen Bericht der 'Bild'-Zeitung (Dienstag), in dem aus dem Länderbeschluss von Ende November zitiert worden war. 'Das Kindergeld dient dem Ziel, die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung von Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes sicherzustellen. Dies gilt für Deutsche ebenso wie - aufgrund europarechtlicher Regelungen - für andere Unionsbürger', heißt es in der Stellungnahme./th/DP/he