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Ministerium: Rheinmetall kann Schadensersatzforderung stellen

Veröffentlicht am 04.08.2014, 12:21
Aktualisiert 04.08.2014, 12:24
Ministerium: Rheinmetall kann Schadensersatzforderung stellen
RHMG
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BERLIN (dpa-AFX) - Der Rüstungskonzern Rheinmetall F:RHM kann nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich Schadensersatzforderungen für das jetzt von der Regierung gestoppte Geschäft mit Russland stellen. "Es liegt an dem Unternehmen, das darzulegen", sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin und verwies auf rechtliche Möglichkeiten für Rheinmetall. Sie betonte: "Wir sind in Gesprächen mit der Firma und bleiben das auch." Eine sogenannte Hermesbürgschaft für die von Rheinmetall geplante Lieferung eines Gefechtsübungszentrum (Güz) an die russische Armee gebe es nicht.

Solche Exportkreditgarantien sichern in der Regel Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern ab. Das Geschäft, das in diesem Jahr abgewicklet werden sollte, hat nach Ministeriumsangaben eine Größenordnung von 123 Millionen Euro. Die Sprecherin sagte, der überwiegende Teil der Anlage war noch nicht nach Russland ausgeliefert worden. Nähere Angaben machte sie unter Verweis auf das Geschäftsgeheimnis nicht.tb

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