MÜNCHEN (dpa-AFX) - Für zahlreiche Anleger von Medienfonds geht das Jahr mit einer guten Nachricht zu Ende. Das Oberlandesgericht München entschied am Freitag in einem Musterverfahren gegen die UniCredit Bank und den Initiator des Medienfonds VIP 4, dass der Prospekt für den Fonds falsch und die Bank sowie der Initiator für die Prospektfehler verantwortlich sind. Auch wenn der Musterentscheid noch nicht rechtskräftig ist, folgt daraus nach Überzeugung von Rechtsanwältin Katja Fohrer, dass die Chancen auf Schadenersatz von rund 100 000 Anlegern bei ähnlich konzipierten Medienfonds in Deutschland erheblich gestiegen seien.
Die Hypovereinsbank als deutsche Tochter der Unicredit will vor einer möglichen Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zunächst die ausführliche Begründung des Oberlandesgerichts genau prüfen, wie eine Sprecherin der Bank sagte. 'Nach derzeitigem Stand muss aber davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen ist und auch nicht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht. Die Bank wird daher voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.' Die Entscheidung betreffe im übrigen nur noch relativ wenige rechtsanhängige Fälle, nachdem gemeinsam mit der Commerzbank und der großen Mehrheit der Anleger bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden worden sei.
Das Musterverfahren, über das nun in München entschieden wurde, war bereits 2006 von Rechtsanwältin Fohrer für geschädigte Anleger des VIP-4-Medienfonds eingeleitet worden. Insgesamt wurden an 18 Verhandlungstagen 23 Zeugen gehört.
Filmfonds wie der VIP 4 waren in den Jahren 1998 bis 2005 zehntausendfach als sichere Kapitalanlage und zur Steueroptimierung verkauft worden. Zahlreiche Anleger hatten anschließend geklagt, da die versprochenen Steuererleichterungen nicht eingetreten waren und sie stattdessen teils sogar hohe Verlust machten. Die Steuerbehörden sahen insbesondere keine Möglichkeit zur Verlustanrechnung und stellten oft Nachforderungen./fin/DP/fn
Die Hypovereinsbank als deutsche Tochter der Unicredit will vor einer möglichen Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zunächst die ausführliche Begründung des Oberlandesgerichts genau prüfen, wie eine Sprecherin der Bank sagte. 'Nach derzeitigem Stand muss aber davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen ist und auch nicht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht. Die Bank wird daher voraussichtlich Rechtsmittel einlegen.' Die Entscheidung betreffe im übrigen nur noch relativ wenige rechtsanhängige Fälle, nachdem gemeinsam mit der Commerzbank
Das Musterverfahren, über das nun in München entschieden wurde, war bereits 2006 von Rechtsanwältin Fohrer für geschädigte Anleger des VIP-4-Medienfonds eingeleitet worden. Insgesamt wurden an 18 Verhandlungstagen 23 Zeugen gehört.
Filmfonds wie der VIP 4 waren in den Jahren 1998 bis 2005 zehntausendfach als sichere Kapitalanlage und zur Steueroptimierung verkauft worden. Zahlreiche Anleger hatten anschließend geklagt, da die versprochenen Steuererleichterungen nicht eingetreten waren und sie stattdessen teils sogar hohe Verlust machten. Die Steuerbehörden sahen insbesondere keine Möglichkeit zur Verlustanrechnung und stellten oft Nachforderungen./fin/DP/fn