😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Nächste Runde im Subventionsstreit um EADS-Tochter Airbus und Boeing

Veröffentlicht am 01.04.2012, 19:47
Aktualisiert 01.04.2012, 19:48
WASHINGTON (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit zwischen den USA und der EU um Subventionen für die Flugzeugbauer Boeing und der EADS -Tochter Airbus geht wieder einmal in eine neue Runde. Die USA schalten in der seit 2004 andauernden Auseinandersetzung erneut die Welthandelsorganisation WTO ein. Die EU soll nach Auffassung Washingtons das deutsch-französische Unternehmen Airbus weiterhin unrechtmäßig bezuschusst und damit WTO-Auflagen vom vergangenen Jahr missachtet haben. Wie der Handelsbeauftragte Ron Kirk am Freitag in Washington mitteilte, fordern die USA jetzt, dass die WTO einen speziellen Ausschuss einsetzt.

Kirk zufolge hat die US-Regierung ein Treffen des WTO-Schlichtungsgremiums am 13. April beantragt. Dabei solle der Ausschuss dann eingesetzt werden. Die EU bedauerte den Schritt.

Die beiden Flugzeugbau-Giganten Airbus und Boeing beharken sich mit gegenseitigen Beschuldigungen um strittige Subventionen, Fördergelder und Exporterleichterungen. Im Mai vergangenen Jahres wies die WTO den zentralen US-Vorwurf zurück, wonach Airbus verbotene Exporthilfen erhalten habe. Gleichzeitig gestand die Welthandelsorganisation den Amerikanern aber zu, dass es gegen WTO-Regeln verstoßende Subventionen in Höhe von mehr als 18 Milliarden Dollar (13,5 Mrd Euro) gebe.

In einem Schreiben am 1. Dezember vergangenen Jahres hatte die EU offiziell erklärt, sie habe dem WTO-Urteil termingerecht entsprochen - dies glauben die USA aber bis heute nicht. Die Europäer hätten

nicht nur ihre unrechtmäßigen Subventionen beibehalten, sie hätten sogar neue gezahlt, beanstandete Kirk in seiner Erklärung. 'Wir weigern uns zuzusehen, während amerikanische Firmen und Arbeiter benachteiligt werden.'

Der für Handel zuständige Sprecher der EU-Kommission, John Clancy, sagte in Brüssel: 'Wir bedauern, dass die USA diesen Schritt gewählt haben.' Während die EU amtlich mitgeteilt habe, dass sie den WTO-Verpflichtungen entspreche, hätten das die USA umgekehrt bis jetzt im Fall Boeing nicht getan. Am 12. März hatte eine WTO-Berufungskammer ein früheres Urteil bestätigt, nach dem Boeing ebenfalls unerlaubte staatliche Beihilfen von 5,3 Milliarden Dollar erhalten habe./ch/DP/ck

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.