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Oberste Arbeitsrichterin: Sanktionen bei Leiharbeit nötig

Veröffentlicht am 26.02.2014, 16:44

ERFURT (dpa-AFX) - Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht bei der Sanktionierung von Missbrauch bei der Leiharbeit den Gesetzgeber am Zug. Die große Koalition werde nicht umhin kommen, sich damit auseinanderzusetzen, sagte Schmidt am Mittwoch in Erfurt. Die schwarz-rote Bundesregierung will den Einsatz von Leiharbeitern bei einem Unternehmen auf 18 Monate begrenzen. Wenn Verstöße nicht geahndet würden, sei das Vorhaben das Papier nicht wert, auf dem es stehe. 'Das Füllhorn an Sanktionen ist unendlich groß und gut gefüllt.' Denkbar wären unter anderem Geldbußen, der Entzug der Erlaubnis für den Verleiher oder Schadensansprüchen der Leiharbeiter. Der Gesetzgeber müsse sich nur entscheiden.

Nach einem Rekordanstieg der Verfahren im Jahr 2012 hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der Fälle am obersten deutschen Arbeitsgericht auf hohem Niveau stabilisiert. 2013 gingen 2684 Verfahren ein und damit rund ein Drittel weniger als im Jahr zuvor. Am Ende des Jahres schoben die Richter noch mehr als 1900 unerledigte Verfahren vor sich her.

Die Aussichten der Kläger hätten sich etwas verschlechtert, berichtete die Gerichtspräsidentin. Bei Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten sie 2013 nur in 21,2 Prozent der Fälle Erfolg - im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 23,5 Prozent. Der größte Teil der Klagen betraf Kündigungen und Befristungen.br

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