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Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Rundfunkbeitrag

Veröffentlicht am 12.03.2015, 20:39
Aktualisiert 12.03.2015, 20:42
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Rundfunkbeitrag

MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß: Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Eine vierte Berufung wurde am Vortag zurückgezogen.

Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag an die eigene Wohnung gekoppelt. Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er nachweislich Fernsehen oder Radio nicht nutzen würde. Der 2. Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 2 A 2423/14, 2 A 2311/14 und A 2422/14).

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