😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Opferrente für knapp 38.000 frühere DDR-Häftlinge

Veröffentlicht am 08.04.2012, 14:56
Aktualisiert 08.04.2012, 15:00
BERLIN (dpa-AFX) - Knapp 38.000 frühere politische DDR-Häftlinge bekommen derzeit eine Opferrente. Seit Einführung der Pension vor knapp fünf Jahren haben Bund und Länder dafür rund 461 Millionen Euro bereitgestellt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Zwar werden noch Anträge gestellt, die Zahl geht in den Ländern aber deutlich zurück. Für Kritik sorgt weiter, dass die Opferrente nicht allen Betroffenen in voller Höhe zu Gute kommt.

Um die Rente für Opfer des SED-Regimes war jahrelang im Bundestag gerungen worden. Sie gilt seit Ende August 2007. Anfangs kamen die Behörden mit der Bearbeitung der Anträge kaum hinterher. Mit 120 Millionen Euro insgesamt wurde in Sachsen das meiste Geld für die SED-Opferrente (9900 Bezieher) zur Verfügung gestellt, gefolgt von Berlin (etwa 7400 Bezieher) mit etwa 102 Millionen Euro. In Thüringen wurden bislang 74 Millionen Euro ausgezahlt (5300 Betroffene), in Sachsen-Anhalt 71 Millionen (5700), in Brandenburg 54 (rund 5800) sowie in Mecklenburg-Vorpommern rund 40 Millionen Euro (3800).

Die Rente steht Menschen zu, die in der DDR mindestens 180 Tage aus politischen Gründen inhaftiert waren. Sie wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, jedoch auf Einkommen. Alleinstehende dürfen demnach nicht mehr als 1.122 Euro netto im Monat verdienen, um die volle Opferrente zu erhalten. Bei verheirateten oder in Partnerschaften lebenden früheren Häftlingen ist die Einkommensgrenze des Antragstellers bei 1.496 Euro festgelegt.

An der Begrenzung gibt es weiter Kritik. Die Opferrente solle eine Anerkennung für das aufrechte Handeln von Menschen sein, die zu Unrecht verfolgt wurden, sagte Silke Klewin, Leiterin der sächsischen Gedenkstätte Bautzen. 'Da ist es absurd, das vom Einkommen abhängig zu machen.' Für Mecklenburg-Vorpommern unterstrich die Beauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marita Pagels-Heineking, die Begrenzung sei den früheren Gefangenen kaum zu vermitteln.

Die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Thüringen, Hildigund Neubert, betonte, viele ehemalige Häftlinge seien wegen ihrer prekären Lage dringend auf die Unterstützung angewiesen. Die Beauftragte findet, dass weitere Opfergruppen in die Rente einbezogen werden sollten. 'Menschen, die nicht inhaftiert waren, aber trotzdem von der Stasi malträtiert wurden oder aus politischen Gründen von der Schule geworfene Schüler fallen durchs Raster.'

Immer wieder kommt es auch vor, dass frühere Stasi-Mitarbeiter eine Opferrente beantragen. In Brandenburg wurden nach Gerichtsangaben mehr als 200 Anträge wegen Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit abgelehnt.

Die Opferrente können auch DDR-Heimkinder beantragen, die aus politischen Gründen in Kinderheime oder Jugendwerkhöfe eingewiesen wurden. Voraussetzung ist eine strafrechtliche Rehabilitierung. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) hieß es, gerade frühere Heimkinder lägen oft unter den 180 Tagen, so dass sie keine Opferrente bekommen. 'Ich plädiere für eine Härtefallregelung', sagte die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marita Pagels-Heineking./ju/DP/he

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.