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OTS: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / PROKON ...

Veröffentlicht am 24.01.2014, 07:05

PROKON Interessengemeinschaft - Was Anleger jetzt tun müssen!

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PROKON SCHUTZGEMEINSCHAFT

http://ots.de/qUt87

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Lahr (ots) - Ein Insolvenzantrag beschäftigt zehntausende Anleger,

die in PROKON Genussrechte investierten. Der eingereichte

Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energie GmbH ist die

ernüchternde Konsequenz der Abstimmung der Anleger. Wegen einer

Kündigungswelle waren rund 75.000 Anleger aufgerufen, binnen 1 œ

Wochen über die Zukunft ihrer Kapitalanlage mitabzustimmen. Trotz

eindringlicher Appelle seitens der Geschäftsführung wurden zu viele

PROKON Genussrechte gekündigt, sodass die PROKON Regenerativen

Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antrat.

Es ist zunächst festzuhalten, dass nun es eine einfache

'Patentlösung' es angesichts der schwierigen Sach- und Rechtsfragen

nicht geben wird. Dies zeigt sich schon anhand der grundlegenden

Frage, ob es wegen der Kündigung von Genussrechten überhaupt zu einem

Insolvenzverfahren kommen kann. Diese Fragestellung wurde bereits

während der damals noch laufenden Abstimmung aufgeworfen und sorgte

für Aufruhr. Derzeit befindet sich die PROKON Regenerative Energien

GmbH nicht im Insolvenzverfahren, sondern im

Insolvenzeröffnungsverfahren. Am Ende des

Insolvenzeröffnungsverfahrens steht die Entscheidung des

Insolvenzgerichts, ob über die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren zu

eröffnen ist.

Anleger sollten in jedem Fall angesichts der Komplexität des Falls

anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und Insolvenzrechtsspezialisten aufsuchen. Es ist

sehr sinnvoll, dass die Anleger sich organisieren. Anleger können

sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im

Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

vertreten bereits in anderen Massenschadenfällen tausende Anleger.

Nun wurde auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine

Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche

rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen. Anleger

können sich ab sofort anschließen.

Mehr Informationen:

http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de

OTS: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/105254

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

prokon@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

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