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OTS: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. / ...

Veröffentlicht am 10.01.2014, 10:13
Aktualisiert 10.01.2014, 10:15
Lebensversicherung ist flexibler als gedacht

Berlin (ots) - Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern

eher ein Marathon. Auf diesem Weg kann es auch finanzielle

Durststrecken geben. Versicherte müssen dann gegebenenfalls ihre

Altersvorsorgeprodukte wie etwa Lebensversicherungen an die neue

Situation anpassen. Eine Kündigung ist in der Regel die schlechteste

Lösung. GDV.DE zeigt Möglichkeiten auf, wie Lebensversicherungen

flexibel angepasst werden können.

Bei der Altersvorsorge sind Langfristigkeit in der Planung sowie

Durchhaltevermögen in der Phase des Kapitalaufbaus wesentlich für den

Erfolg. Den Lebensversicherern wird oft vorgeworfen, ihre Produkte

seien wenig flexibel. Im Vergleich zu Sparkonten oder Fondsanlagen

wird bemängelt, dass Versicherungen eine stärkere Bindung des Kunden

erfordern. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass

Langfristigkeit, Stetigkeit und Disziplin die Kardinaltugenden einer

erfolgreichen Altersvorsorge bleiben. Schließlich gilt es, eine

Einkommensquelle für einen ganzen Lebensabschnitt aufzubauen.

Lebensversicherungen besitzen eine ganze Reihe von

Anpassungsmöglichkeiten, die es erlauben, individuelle

Sicherungsstrategien umzusetzen und an sich ändernde Bedarfslagen

anzupassen. Sie müssen auch nicht gleich gekündigt werden, wenn

Zahlungsschwierigkeiten entstehen.

Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat verschiedene

Möglichkeiten:

1. Zahlungsweise ändern

Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein

Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die

Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber

teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine

unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.

2. Zusatzversicherungen kündigen

Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit

kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert

aber natürlich den Versicherungsschutz.

3. Dynamische Tarife einfrieren

Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen

vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das

bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht

weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem

Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die

Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

4. Überschüsse mit Beiträgen verrechnen

Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen

verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist

eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich -

ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der

Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den

Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der

Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.

5. Beiträge stunden

Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen

Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann

seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für

ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen

Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach

Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst

nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das

Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist

beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.

6. Policendarlehen aufnehmen

Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein

sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf

die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so

hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch

darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer

verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es

wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer

den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann

das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.

7. Risiko-Zwischenfinanzierung

Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In

dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der

Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich.

Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach

Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn

des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.

8. Versicherungssumme herabsetzen

Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die

Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter

Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen

erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.

9. Beitragsfreistellung

Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der

Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung

grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich

Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine

Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit

der Versicherung.

10. Vertrag ruhen lassen

Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der

Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat

- und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur

wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18

Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen

Folgen wie eine Beitragsfreistellung.

Nicht vergessen

Bei allen diesen Möglichkeiten darf man jedoch eines nicht

vergessen: Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Entnahme aus einem

Altersvorsorgevertrag sowie eine Beitragsreduzierung oder

Beitragsfreistellung die ursprünglich geplante Alterssicherung.

*** Fragen zum Versicherungsschutz?

Die Versicherungsexperten beim Verbraucherservice des

Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft beantworten

gerne Ihre Fragen:

Telefon: 0800-3399399 (kostenlos)

Mail: verbraucher@gdv.de

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