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OTS: GRP Rainer LLP / Bundesgerichtshof BGH Urteil: Banken müssen über die ...

Veröffentlicht am 29.04.2014, 17:31

Bundesgerichtshof BGH Urteil: Banken müssen über die Möglichkeit der

Schließung offener Immobilienfonds informieren - GRP Rainer

Rechtsanwälte Kapitalmarktrecht

Köln (ots) - Das Verschweigen von Risiken offener Immobilienfonds,

insbesondere einer möglichen zwischenzeitlichen Schließung, kann nach

Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn,

Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart

www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR

477/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Anlegern

offener Immobilienfonds gestärkt. Demnach könne Banken eine

Schadensersatzpflicht treffen, wenn sie Kunden während der Beratung

nicht über die Gefahren von offenen Immobilienfonds aufgeklärt haben.

Den Instituten obliege die Pflicht die Anleger auch darüber

aufzuklären, dass die offenen Immobilienfonds zeitweise geschlossen

werden können und während dieses Zeitraums nicht auf das Geld

zugegriffen werden kann. Das Gericht führte zudem aus, dass diese

Pflicht auch für Beratungsverträge gelte, die vor 2008 geschlossen

wurden.

Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 9

U 131/11) klagenden Anlegern Schadensersatz zugesprochen, weil die

beratende Bank das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds

verschwiegen hatte. Mit dem Urteil des BGH sind die Hoffnungen der

Anleger, welche aufgrund von fehlerhaften Beratungen ihr investiertes

Geld teilweise oder ganz verloren haben, nun weiter gestiegen. Die

Aufklärungspflicht der Banken bestehe nach Ansicht des BGH nicht nur

bei konkreten Gefahren, sondern eben auch bei einem rein

theoretischen Risiko, welches der Anlage anhaftet. Denn auch ein

Risiko wie die mögliche Schließung eines Fonds spiele für die

Anlageentscheidung eine gewisse Rolle.

In der Vergangenheit kam es bereits einige Male zu Schließungen

offener Immobilienfonds mit der Folge, dass die Anleger ihre Anteile

nur mit großem Verlust veräußern konnten. Jedoch stehen die

Bankkunden dieser Situation nicht hilflos gegenüber, das bestätigte

nun auch der BGH.

Betroffene sollten sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen

Rechtsanwalt beraten lassen. Er prüft im Einzelfall, ob die beratende

Bank Beratungspflichten verletzt hat und ob hieraus

Schadensersatzansprüche entstanden sind. Ein kompetenter Anwalt hilft

bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung etwaiger

Ansprüche. Allerdings sollten Anleger die möglicherweise kurzen

Verjährungsfristen im Auge behalten.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine

überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den

Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht

und Gesellschaftsrecht.

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Pressekontakt:

Michael Rainer

Rechtsanwalt

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Hohenzollernring 21-23

50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750

info@grprainer.com

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