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OTS: GRP Rainer LLP / Rolle rückwärts bei PROKON

Veröffentlicht am 17.01.2014, 15:55

Rolle rückwärts bei PROKON

Köln (ots) - Mögliche Kehrtwende bei Prokon: Das Unternehmen teilt

mit, dass ein Insolvenzantrag eventuell gar nicht angenommen werden

würde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,

Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart

www.grprainer.com führen aus: Wenn nicht mindestens 95 Prozent des

Genussrechtekapitals im Unternehmen blieben, drohe noch im Januar die

Planinsolvenz, hatte Prokon den Anlegern mit Schreiben vom 10. Januar

angekündigt. Nun setzt das Unternehmen offenbar zur Rolle rückwärts

an.

Auf der Unternehmensseite teilt Prokon mit, dass ein

Insolvenzantrag möglicherweise gar nicht angenommen werde. Ein

hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits mehrere namhafte

Unternehmen begleitet haben soll, sei zu der Einschätzung gekommen,

dass die gekündigte Genussrechte in einem Insolvenzverfahren

möglicherweise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären. Da es

keine fälligen Forderungen durch andere Gläubiger gebe, müsste ein

Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden, da dann keine Insolvenz

vorliege. Rechtsgutachten zur Überprüfung dieser Einschätzung seien

beauftragt. Allerdings kann das zuständige Insolvenzgericht natürlich

auch zu einer anderen Einschätzung kommen.

Zur Erinnerung: Ursprünglich hatte Prokon erklärt, dass die

Planinsolvenz drohe, wenn nicht mindestens 95 Prozent des

Genussrechtekapitals von rund 1,4 Milliarden Euro im Unternehmen

blieben. Bis zum 17. Januar hatten Anleger allerdings schon

Genussrechte im Wert von insgesamt mehr als 200 Millionen Euro

gekündigt. Also deutlich mehr als 5 Prozent. Unwahrscheinlich, dass

sich daran bis zum 20. Januar noch etwas ändert. Denn bis dahin

sollten sich die Anleger entscheiden, ob sie ihre Genussrechte halten

oder kündigen werden. Angesichts der jüngsten Entwicklung scheint

aber auch nicht mehr automatisch der Insolvenzantrag zu folgen.

Die wirtschaftliche Situation von Prokon bleibt aber auf jeden

Fall fragil und für die Anleger wird die Situation immer

unübersichtlicher. Daher sollten sie sich an einen im Bank- und

Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Lage

einschätzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten kann.

Denn unabhängig davon, ob es zur Insolvenz kommt oder nicht, sind

immer noch Schadensersatzansprüche denkbar. Diese können durch eine

fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch falsche Angaben im

Verkaufsprospekt begründet sein.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine

überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den

Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht

und Gesellschaftsrecht.

OTS: GRP Rainer LLP

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Pressekontakt:

Michael Rainer

Rechtsanwalt

GRP Rainer LLP

Hohenzollernring 21-23

50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750

info@grprainer.com

www.grprainer.com

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