😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

OTS: Qualitypool GmbH / Qualitypool: Nordrhein-Westfalen erhöht kurzfristig ...

Veröffentlicht am 01.12.2014, 10:12
Aktualisiert 01.12.2014, 10:18
OTS: Qualitypool GmbH / Qualitypool: Nordrhein-Westfalen erhöht kurzfristig ...

n Qualitypool: Nordrhein-Westfalen erhöht kurzfristig die

Grunderwerbsteuer um 30 Prozent (FOTO)

Lübeck (ots) -

Steigende Grunderwerbsteuer bremst den Investitionswunsch vieler

Immobilieninteressierte aus

Trotz des weiterhin niedrigen Zinsniveaus verteuert sich der

Immobilienerwerb im Saarland und in NRW demnächst noch einmal. In

beiden Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2015 auf 6,5

Prozent angehoben. In NRW entspricht dies einer Erhöhung um 30

Prozent. Laut der Bundesvereinigung Spitzenverbände der

Immobilienwirtschaft (BSI) wird diese Erhöhung vor allem zu Lasten

junger Familien und Normalverdiener gehen.

Erst im Frühsommer hat Qualitypool darauf hingewiesen, dass neue

Anhebungen bei der Grunderwerbsteuer zukünftigen Häuslebauern die

Entscheidung zum Immobilienerwerb erschweren. Fast 36 Millionen

Deutsche leben derzeit zur Miete. Der Wunsch, ein Heim für sich und

die Familie zu schaffen, liegt da nicht fern. Ein großer Teil der

Mieter träumt von den eigenen vier Wänden. Durch die anhaltend

günstigen Zinskonditionen planen auch immer mehr junge Familien und

Niedrigverdiener, in ihr eigenes Zuhause zu investieren. Doch der

Traum droht durch wachsende Nebenkosten, wie etwa den Anstieg der

Grunderwerbsteuer, zu platzen.

NRW beschließt kurzfristig die Erhöhung auf 6,5 Prozent

Mehrere Bundesländer haben in den letzten Monaten die Erhöhung der

Grunderwerbsteuer durchgesetzt. Umso intensiver wurden jene gelobt,

die es nicht taten. Doch nun hat am 28. Oktober 2014 auch

Nordrhein-Westfalen die Erhöhung beschlossen - und das schon zum 1.

Januar 2015. Das mit rund 17,6 Millionen Einwohnern

bevölkerungsreichste Bundesland hebt die Grunderwerbssteuer gleich um

1,5 Prozentpunkte von 5,0 auf 6,5 Prozent an. Ab Januar müssen

Eigenheimerwerber tiefer in die Taschen greifen und zahlen dann 30

Prozent mehr auf den Kauf ihres Grundstückes, Hauses oder der

Wohnung. Im Saarland lag der Wert bereits bei 5,5 Prozent.

NRW und das Saarland teilen sich ab Januar mit dem bisherigen

Spitzenreiter Schleswig-Holstein Platz eins in der wenig ruhmvollen

Rangliste. Konkret bedeutet dies: Beim Kauf einer Immobilie mit einem

Wert von 150.000 Euro und einem Steuersatz von 6,5 Prozent zahlen,

Häuslebauer in NRW ab Januar 2015 9.750 Euro Grunderwerbsteuer.

Aktuell sind hierfür nur 7.500 Euro fällig. Bei einer Differenz von

2.250 Euro lohnt es sich, der Erhöhung zuvor zu kommen und den

Immobilienkauf noch vor dem Jahreswechsel abzuwickeln.

Immobilienkauf noch in 2014 realisieren

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig nach dem notariell

beglaubigten Abschluss des Immobilien- oder Grundstückkaufs für das

Grundstück und mit ihm fest verbundene Bestandteile fällig. Wird also

ein Haus inklusive Grundstück oder eine Wohnung gekauft, fällt die

Steuer sogar auf den gesamten Kaufpreis an. Kauft der Interessent

hingegen zunächst ein unbebautes Grundstück, um dort ein Eigenheim zu

erreichten, fallen die 6,5 Prozent nur auf den Grundstückspreis an.

Die Steuer muss an das jeweils zuständige Finanzamt gezahlt werden.

Erst nachdem das Finanzamt dem Grundbuchamt die Bestätigung des

Zahlungseingangs in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt,

wird der Immobilienerwerber zum Immobilienbesitzer und rechtmäßig ins

Grundbuch eingetragen. Oftmals kümmert sich der beauftragte Notar um

diese Prozedur. Um noch vom alten Steuersatz zu profitieren, lohnt es

sich also, den Kaufprozess noch in 2014 abzuschließen, vorausgesetzt,

das passende Objekt ist bereits gefunden. Generell sollte die Suche

nach der geeigneten Immobilie nicht überhastet angegangen werden.

Grunderwerbsteuer durch mobile Einbauten sparen

Wird ein bereits teilweise oder komplett eingerichtetes Objekt,

also eine Bestandsimmobilie, übernommen, kann der Käufer mobile

Einbauten geltend machen und deren Wert vom Kaufpreis abziehen. Unter

die Kategorie "mobile Einbauten" fallen: Kamine, Markisen,

Einbaumöbel wie Küchen oder Schränke und Saunen. Durch die Minderung

des Kaufpreises verringert sich auch die Grunderwerbssteuer. Mehr als

15 Prozent des Gesamtkaufpreises wird vom Finanzamt jedoch nicht als

Minderung akzeptiert.

Über die Qualitypool GmbH

Die Qualitypool GmbH gehört zum Hypoport-Konzern und ist der

unabhängige Maklerpool mit mehr als 700 aktiven Maklern. Als einer

der führenden Maklerpools bietet die Qualitypool GmbH ihren Maklern

ein breites Portfolio an Produkten zur Finanzierung, Versicherung und

Geldanlage. Qualitypool ist eine 100%ige Tochter des an der

Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters

Hypoport AG.

OTS: Qualitypool GmbH

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/79669

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_79669.rss2

Pressekontakt:

Sven Westmattelmann

Communications Manager

Tel.: +49 (0)30 / 42086 - 1935

Mobil: +49(0)151 / 5802 - 7993

Fax: +49 (0)30 / 42086 - 1999

E-Mail: pr@qualitypool.de

Qualitypool GmbH

Hansestraße 14

23558 Lübeck

Internet: www.qualitypool.de

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter

http://www.presseportal.de/meldung/2894200 -

nn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.