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Veröffentlicht am 01.06.2012, 08:03
Aktualisiert 01.06.2012, 08:04
Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter - Zuwachs im

ersten Quartal 2012

Hamburg (ots) - Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab,

bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum

Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit

8,4 Prozent.

Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten

Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne,

Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der

Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000

und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil

der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5

Prozent.

Zulagen und Steuervorteile

'Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der

eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall', sagt Stephan

Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de

(http://www.baufi24.de/). Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen

aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche

ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr

erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt

der Staat noch eine Kinderzulage zu - sie beträgt für ab 2008

geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene

Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens

vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen

Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen)

für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann

außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen

im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich

aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt

übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung

Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der

monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der

Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das

Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die

Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven

Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so

aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn

versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und

Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten,

dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer

Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin

verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und

schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der

nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die

Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch

dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den

Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen,

Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. 'Die Vorteile über

die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter

Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro

betragen', sagt Stephan Scharfenorth, 'am stärksten profitieren

Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen.'

Originaltext: Baufi24 GmbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/104820

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Pressekontakt:

Baufi24 GmbH

Stephan Scharfenorth

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22047 Hamburg

0800/808 4000

redaktion@baufi24.de

http://www.baufi24.de/

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