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ots.CorporateNews: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte / Wölbern Fonds Holland Nr. 52: Gericht ...

Veröffentlicht am 26.03.2012, 10:41
Wölbern Fonds Holland Nr. 52: Gericht kippt

Liquiditätsmanagement-System / Der Fonds darf keine Kredite an andere

Fonds vergeben.

Hamburg (ots) - Das Hamburger Landgericht hat die Beteiligung der

Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH

& Co. KG an dem neuen Liquifditätsmanagement-System gestoppt. Es hat

der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und

angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich

beendet werden müssen.

Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache ohne

mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des

Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Der

geschäftsführende Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht

spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr

Rechtsanwalt Matthias Gröpper, der die einstweilige Verfügung für

eine Anlegerin des Wölbern-Holland-52 erstritten hat, erklärt: 'Wir

haben damit argumentiert, dass die Durchführung des neuen

Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds

erheblich gefährdet. Zudem sind wir der Meinung, dass die

beabsichtigte Beteiligung an der Kreditvergabe an andere Fonds ein

völlig neues Geschäftsfeld ist und zuwenig Anleger für die

Erschließung des neuen Geschäftsfelds gestimmt haben.'

Das hat dem Richter gereicht. Er gab den Anträgen der Anlegerin in

allen Punkten statt und verbot die Durchführung des

Liquiditätsmanagement-Systems. Die Geschäftsführungs-GmbH hat jetzt

die Möglichkeit, die Entscheidung anzugreifen. Rechtsanwalt Gröpper:

'Wir sehen solchen Schritten gelassen entgegen. Der Beschluss über

die Durchführung des Systems ist rechtswidrig. Wir gehen davon aus,

dass die Entscheidung Bestand haben wird.'

Ein Teil der Gesellschafter hatte am 26.01.2012 der Einführung

eines neuen Liquiditätsmanagement-Systems zugestimmt. Ein Teil der

Liquidität des Fonds sollte vereinfacht gesagt über die Beteiligung

an der Wölbern Liquiditätspool GbR anderern Fonds als Kredit zur

Verfügung gestellt werden. Das wollte eine Anlegerin nicht gelten

lassen. Sie gründete die Schutzgemeinschaft für

Wölbern-Invest-Holland-Fonds-Anleger und beauftragte GRÖPPER KÖPKE

Rechtsanwälte mit der Anfechtung des Beschlusses. Rechtsanwalt

Gröpper: 'So ein neues Geschäft birgt viele Risiken. Im schlimmsten

Fall könnten mehrere an und für sich gut laufende Fonds durch

Zahlungsschwierigkeiten schwacher Gesellschaften über einen

regelrechten Dominoeffekt mit in die Krise gerissen werden, wenn die

die Kreditverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können. Denn dann

geraten die Kredit gebenden Fonds unter Umständen in

Zahlungsschwierigkeiten. Das ist verantwortlungslos.'

Zudem geht GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte von einer Signalwirkung der

Entscheidung aus. 'Mehrere Fonds planen ganz aktuell die Einführung

eines solchen Liquiditätsmanagement-Systems, um kriselnde Fonds

billig mit Kapital versorgen zu können. Das dürfte jetzt schwierig

werden.' so Rechtsanwalt Gröpper abschließend.

Betroffene Anleger können sich an die Schutzgemeinschaft wenden

(www.sg-fuer-woelbern-invest-holland-fonds-anleger.de) und erhalten

bei jedem Fonds Beistand.

Originaltext: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78454

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78454.rss2

Pressekontakt:

Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper

Schutzgemeinschaft für Wölbern-Fonds-Holland-Anleger

c/o GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte

Museumstraße 31

22765 Hamburg

Tel. 040/3808941-0

Fax. 040/3808941-29

kanzlei@bankrecht24.de

www.bankrecht24.de

www.sg-fuer-woelbern-invest-holland-fonds-anleger.de

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