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Veröffentlicht am 13.06.2012, 10:47
Fondsgesellschaften sollten sich von Wetten auf Lebensmittelpreise

verabschieden / 'Ich finde, dass die Fondsgesellschaften da

herausgehen sollten', so der Ombudsmann für Investmentfonds Gerd Nobbe

Frankfurt (ots) - Beschwerden von Anlegern betreffen vor allem

offene Immobilienfonds / Nobbe sieht bei Prospekten mancher Anbieter

angreifbare Punkte wegen mangelnder Risiko-Aufklärung

Frankfurt, 13. Juni 2012 - Der seit 2011 tätige Ombudsmann für

Investmentfonds, Gerd Nobbe, rät Kapitalanlagegesellschaften, künftig

von Wetten auf steigende Nahrungsmittelpreise abzusehen. 'Ich finde,

dass die Fondsgesellschaften da herausgehen sollten', sagte Nobbe im

Interview mit dem Anlegermagazin ,Börse Online' (Ausgabe 25/2012, EVT

14. Juni). Rechtlich sei es nicht zu beanstanden, wenn ein Fonds auf

steigende Nahrungsmittelpreise setze und das im Fondsprospekt stehe,

aber das schließe einen moralischen Appell ja nicht aus, so der

ehemalige BGH-Richter Nobbe in seinem ersten Interview als

Ombudsmann. Die Debatte um diese Anlageform hat sich nach der Vorlage

der Foodwatch-Studie zum Einfluss von Finanztransaktionen auf die

Nahrungsmittelpreise im Herbst vergangenen Jahres noch verschärft. So

hat Deka angekündigt, Wetten auf Grundnahrungsmittel in den

Rohstoff-Produkten zu stoppen, und Union Investment prüft derzeit die

eigenen Aktivitäten bei Agrar-Rohstoffen.

In seiner Funktion als Ombudsmann hat Nobbe bisher vor allem mit

Kunden offener Immobilienfonds zu tun. 'Zwei Drittel der Beschwerden

betreffen offene Immobilienfonds, die die Rücknahme von

Anteilscheinen ausgesetzt haben oder die abgewickelt werden', sagte

Nobbe. Dabei könne er nur Fälle bearbeiten, die eine

Fondsgesellschaft selbst betreffen, zum Beispiel Beschwerden über

Verkaufsprospekte. Bei Kritik an der Beratung müssten sich die

Anleger an die Ombuds-Stellen der jeweiligen Bankengruppe wenden. Bei

Prospekten offener Immobilienfonds sieht Nobbe vor allem zwei

kritische Punkte: 'Erstens haben einige Anbieter ab einem gewissen

Zeitpunkt möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken

aufgeklärt. Konkret geht es darum, dass manche Fonds ihre Prospekte

im Zuge der Finanzkrise hätten ändern müssen', erklärte Nobbe. 'Vor

der Finanzkrise kannte man bestimmte Risiken noch nicht. Seit der

Krise aber hätte man die Prospekte einiger offener Immobilienfonds so

nicht verwenden dürfen.'

Nobbe monierte gegenüber ,Börse Online' außerdem, dass das

Prozedere in der Phase der Abwicklung bei den betreffenden Fonds

nicht klar beschrieben sei. Das bedeutet für Anleger, dass sie nur

dann Chancen haben, einen Vergleichs- oder günstigen

Schlichtungsvorschlag zu bekommen, wenn sie erst nach Ausbruch der

Finanzkrise einen offenen Immobilienfonds gekauft haben, der heute

abgewickelt wird. Hintergrund ist, dass Prospekthaftungsansprüche

drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren. Sobald dieser

Anspruch verjährt ist, darf der Ombudsmann nicht mehr schlichten.

Bislang hat Nobbe 33 Vergleichs- und Schlichtungsvorschläge

gemacht, 18 davon drehten sich um offene Immobilienfonds. 'Es handelt

sich aber nicht nur um Entscheidungen, die positiv für die Anleger

sind', sagt er. Teils handelt es sich dabei ohnehin um Sonderfälle.

Als generell wich¬tig bezeichnet der Ombudsmann, dass der Anleger das

Ziel seines Schlichtungsantrags deutlich macht.

Hinweis für die Redaktionen:

Der vollständige Beitrag aus Börse Online kann bei Sascha Grüning,

PubliKom Kommunikationsberatung, unter Telefon 040/39 92 72 -14 oder

per E-Mail presse@publikom.com angefordert werden.

Originaltext: Börse Online, G+J Wirtschaftsmedien

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Pressekontakt:

Elisabeth Atzler Redaktion G+J Wirtschaftsmedien,

Tel.: 069/15 30 97 26, Fax 069/15 30 97 799,

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