Börsen-Zeitung: Ohne Zufallstreffer, Kommentar zum Schweizer
Steuerabkommen von Angela Wefers
Frankfurt (ots) - Pünktlich zur Verhandlung im
Vermittlungsausschuss über das Schweizer Steuerabkommen nächste Woche
sind Ermittlungserfolge aus illegal beschafften Steuerdaten publik
geworden. Schon kurz darauf hat Nordrhein-Westfalens Finanzminister
Norbert Walter-Borjans (SPD) allen Anlass, den Ankauf, den das
Bundesland betrieben hat, über den grünen Klee zu loben. Nicht im
Steuerabkommen liegt aus SPD-Sicht der Königsweg, sondern im Ankauf
von Daten, um Steuerbetrügern auf die Spur zu kommen.
Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist tot, frohlockte
Walter-Borjans nach dem Mediencoup. Denn: Wer will schon ein
Abkommen, bei dem unverfrorene Steuerhinterzieher weniger bezahlen
als ehrliche Steuerbürger, weil die mit Bern vereinbarte
Vergangenheitsbewältigung billiger ist, als wenn Vermögen regulär
besteuert worden wäre. So zumindest argumentiert die SPD.
Nun mag es in der Vergangenheitsbetrachtung richtig sein, dass
deutsche Steuerpflichtige hierzulande mehr bezahlt hätten, wenn sie
ihr Vermögen regulär versteuert hätten, anstatt in die Schweiz zu
fliehen. Hätte, wäre, würde - ist jedoch passé. Auch die Bochumer
Staatsanwaltschaft hat gerade festgestellt, dass ihr Arm nur zehn
Jahre zurückreicht - so lang, wie Steueransprüche nicht verjähren.
Genauso weit reicht genau deshalb das Steuerabkommen. Schon daraus
differiert die Last mit Blick auf ehrliche Steuerbürger hierzulande.
Richtig ist, dass ein durch die Behörden aufgedeckter
Steuerhinterzieher stärker blutete, als dies das Abkommen vorsieht.
Doch bleiben Käufe illegal beschaffter Daten Zufallstreffer, ganz
abgesehen davon, wie man bewertet, dass der Staat sich zum Hehler
macht, um Steuern einzutreiben. Von einer gleichmäßigen Besteuerung
kann jedenfalls keine Rede sein.
Ein rechtlich klarer Zustand ist dem allemal vorzuziehen. Vor
allem sorgt das Abkommen dafür, dass Kapitalerträge in der Schweiz
künftig genauso wie in Deutschland besteuert werden. Darin liegt der
größte Wert. Für die Vergangenheit wird das Kapital - nicht der
Ertrag - mit Sätzen zwischen 21 und 41% belastet. Auch dies ist kein
Alibibetrag. Im Übrigen hat die SPD mit der 'Brücke in die
Steuerehrlichkeit' selbst schon eine Amnestie versucht. Dieser war
jedoch geringer Erfolg beschieden, weil eine grundlegende Reform der
Kapitalertragsbesteuerung unterblieb. Blockiert die SPD das
Steuerabkommen, wie es ihr politischer Wille ist, dann ist die
Alternative: nichts. Und jedes Jahr verjähren weiter Ansprüche.
Originaltext: Börsen-Zeitung
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Börsen-Zeitung
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Telefon: 069--2732-0
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Steuerabkommen von Angela Wefers
Frankfurt (ots) - Pünktlich zur Verhandlung im
Vermittlungsausschuss über das Schweizer Steuerabkommen nächste Woche
sind Ermittlungserfolge aus illegal beschafften Steuerdaten publik
geworden. Schon kurz darauf hat Nordrhein-Westfalens Finanzminister
Norbert Walter-Borjans (SPD) allen Anlass, den Ankauf, den das
Bundesland betrieben hat, über den grünen Klee zu loben. Nicht im
Steuerabkommen liegt aus SPD-Sicht der Königsweg, sondern im Ankauf
von Daten, um Steuerbetrügern auf die Spur zu kommen.
Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist tot, frohlockte
Walter-Borjans nach dem Mediencoup. Denn: Wer will schon ein
Abkommen, bei dem unverfrorene Steuerhinterzieher weniger bezahlen
als ehrliche Steuerbürger, weil die mit Bern vereinbarte
Vergangenheitsbewältigung billiger ist, als wenn Vermögen regulär
besteuert worden wäre. So zumindest argumentiert die SPD.
Nun mag es in der Vergangenheitsbetrachtung richtig sein, dass
deutsche Steuerpflichtige hierzulande mehr bezahlt hätten, wenn sie
ihr Vermögen regulär versteuert hätten, anstatt in die Schweiz zu
fliehen. Hätte, wäre, würde - ist jedoch passé. Auch die Bochumer
Staatsanwaltschaft hat gerade festgestellt, dass ihr Arm nur zehn
Jahre zurückreicht - so lang, wie Steueransprüche nicht verjähren.
Genauso weit reicht genau deshalb das Steuerabkommen. Schon daraus
differiert die Last mit Blick auf ehrliche Steuerbürger hierzulande.
Richtig ist, dass ein durch die Behörden aufgedeckter
Steuerhinterzieher stärker blutete, als dies das Abkommen vorsieht.
Doch bleiben Käufe illegal beschaffter Daten Zufallstreffer, ganz
abgesehen davon, wie man bewertet, dass der Staat sich zum Hehler
macht, um Steuern einzutreiben. Von einer gleichmäßigen Besteuerung
kann jedenfalls keine Rede sein.
Ein rechtlich klarer Zustand ist dem allemal vorzuziehen. Vor
allem sorgt das Abkommen dafür, dass Kapitalerträge in der Schweiz
künftig genauso wie in Deutschland besteuert werden. Darin liegt der
größte Wert. Für die Vergangenheit wird das Kapital - nicht der
Ertrag - mit Sätzen zwischen 21 und 41% belastet. Auch dies ist kein
Alibibetrag. Im Übrigen hat die SPD mit der 'Brücke in die
Steuerehrlichkeit' selbst schon eine Amnestie versucht. Dieser war
jedoch geringer Erfolg beschieden, weil eine grundlegende Reform der
Kapitalertragsbesteuerung unterblieb. Blockiert die SPD das
Steuerabkommen, wie es ihr politischer Wille ist, dann ist die
Alternative: nichts. Und jedes Jahr verjähren weiter Ansprüche.
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