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Veröffentlicht am 04.12.2012, 20:51
Aktualisiert 04.12.2012, 20:52
Börsen-Zeitung: Ohne Zufallstreffer, Kommentar zum Schweizer

Steuerabkommen von Angela Wefers

Frankfurt (ots) - Pünktlich zur Verhandlung im

Vermittlungsausschuss über das Schweizer Steuerabkommen nächste Woche

sind Ermittlungserfolge aus illegal beschafften Steuerdaten publik

geworden. Schon kurz darauf hat Nordrhein-Westfalens Finanzminister

Norbert Walter-Borjans (SPD) allen Anlass, den Ankauf, den das

Bundesland betrieben hat, über den grünen Klee zu loben. Nicht im

Steuerabkommen liegt aus SPD-Sicht der Königsweg, sondern im Ankauf

von Daten, um Steuerbetrügern auf die Spur zu kommen.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist tot, frohlockte

Walter-Borjans nach dem Mediencoup. Denn: Wer will schon ein

Abkommen, bei dem unverfrorene Steuerhinterzieher weniger bezahlen

als ehrliche Steuerbürger, weil die mit Bern vereinbarte

Vergangenheitsbewältigung billiger ist, als wenn Vermögen regulär

besteuert worden wäre. So zumindest argumentiert die SPD.

Nun mag es in der Vergangenheitsbetrachtung richtig sein, dass

deutsche Steuerpflichtige hierzulande mehr bezahlt hätten, wenn sie

ihr Vermögen regulär versteuert hätten, anstatt in die Schweiz zu

fliehen. Hätte, wäre, würde - ist jedoch passé. Auch die Bochumer

Staatsanwaltschaft hat gerade festgestellt, dass ihr Arm nur zehn

Jahre zurückreicht - so lang, wie Steueransprüche nicht verjähren.

Genauso weit reicht genau deshalb das Steuerabkommen. Schon daraus

differiert die Last mit Blick auf ehrliche Steuerbürger hierzulande.

Richtig ist, dass ein durch die Behörden aufgedeckter

Steuerhinterzieher stärker blutete, als dies das Abkommen vorsieht.

Doch bleiben Käufe illegal beschaffter Daten Zufallstreffer, ganz

abgesehen davon, wie man bewertet, dass der Staat sich zum Hehler

macht, um Steuern einzutreiben. Von einer gleichmäßigen Besteuerung

kann jedenfalls keine Rede sein.

Ein rechtlich klarer Zustand ist dem allemal vorzuziehen. Vor

allem sorgt das Abkommen dafür, dass Kapitalerträge in der Schweiz

künftig genauso wie in Deutschland besteuert werden. Darin liegt der

größte Wert. Für die Vergangenheit wird das Kapital - nicht der

Ertrag - mit Sätzen zwischen 21 und 41% belastet. Auch dies ist kein

Alibibetrag. Im Übrigen hat die SPD mit der 'Brücke in die

Steuerehrlichkeit' selbst schon eine Amnestie versucht. Dieser war

jedoch geringer Erfolg beschieden, weil eine grundlegende Reform der

Kapitalertragsbesteuerung unterblieb. Blockiert die SPD das

Steuerabkommen, wie es ihr politischer Wille ist, dann ist die

Alternative: nichts. Und jedes Jahr verjähren weiter Ansprüche.

Originaltext: Börsen-Zeitung

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