Börsen-Zeitung: Sinnvoller Warnschuss, Kommentar zu Ratingagenturen
von Stefanie Schulte
Frankfurt (ots) - In der öffentlichen Wahrnehmung ist das Thema
fast verjährt. Spätestens seit Eskalation der Subprime-Krise 2008 ist
bekannt, dass die großen Ratingagenturen bei der Bewertung von
Hypothekenverbriefungen zum Teil schwer danebenlagen. Dennoch greift
die US-Regierung nun in die Vollen und verklagt Standard & Poor's
(S&P) und die Muttergesellschaft McGraw-Hill wegen mutmaßlichen
Betrugs bei der Bewertung von strukturierten Papieren bis 2007. Um
Emittenten nicht zu verärgern, seien die Papiere zu gut bewertet
worden, lautet der Vorwurf.
Die Versuchung, die potenziell milliardenschwere Klage mit einem
Achselzucken abzutun, ist groß. Schließlich sind schon diverse
Versuche von Verbriefungsinvestoren gescheitert, sich vor Gericht
Verluste von Bonitätsprüfern zurückzuholen. Experten glauben jedoch,
dass die Amerikaner mit ihrem jetzigen Vorstoß - bei dem sie sich auf
ein Gesetz von 1989 stützen - Erfolg haben könnten. Dieser
Überzeugung sind wohl auch die Aktionäre von McGraw-Hill und der
Rivalin Moody's. Deren Kurse sind abgerutscht.
Obwohl man nicht vergessen darf, dass US-Gerichtsverfahren selten
so spektakulär enden, wie sie beginnen, so könnten die jüngsten
Schlagzeilen doch ein sehr sinnvoller Warnschuss für die Branche
sein. Den Bonitätsprüfern wird vor Augen geführt, dass Fehlurteile
auch für sie selbst potenziell verheerend sein können. Sie sollten
sich nicht allzu sehr auf ihr altes Argument verlassen, dass Ratings
lediglich eine Art unverbindliche Meinungsäußerung seien.
S&P und ihre Rivalen beteuern freilich, aus der Vergangenheit
gelernt zu haben und umzusteuern. Dies liegt in ihrem eigenen
Interesse. Meinungsäußerung hin oder her - ihr Urteil hat bei
Marktteilnehmern und Regulierern so großes Gewicht, dass Emittenten
bereit sind, hohe Summen für Ratings zu bezahlen. Dass sie dieses
Vertrauen inzwischen verdient, muss die Ratingbranche noch beweisen.
Strengere Gesetze dies- und jenseits des Atlantiks können dazu
beitragen, dass dies gelingt.
Allerdings sollten sich auch die Marktteilnehmer, die Ratings als
Informationsquelle nutzen, nicht zurücklehnen. Lediglich
Privatanleger und kleine institutionelle Investoren sind auf
Bonitätsnoten angewiesen, wenn sie die Werthaltigkeit
festverzinslicher Anlagen beurteilen wollen. Große Marktteilnehmer
hingegen können sich gute Analyseabteilungen leisten. Diese müssen
die Urteile der Ratinghäuser aktiv hinterfragen. So können sie Druck
auf die Bonitätsprüfer ausüben - zum Nutzen aller Beteiligten.
Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377
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Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de
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fast verjährt. Spätestens seit Eskalation der Subprime-Krise 2008 ist
bekannt, dass die großen Ratingagenturen bei der Bewertung von
Hypothekenverbriefungen zum Teil schwer danebenlagen. Dennoch greift
die US-Regierung nun in die Vollen und verklagt Standard & Poor's
(S&P) und die Muttergesellschaft McGraw-Hill wegen mutmaßlichen
Betrugs bei der Bewertung von strukturierten Papieren bis 2007. Um
Emittenten nicht zu verärgern, seien die Papiere zu gut bewertet
worden, lautet der Vorwurf.
Die Versuchung, die potenziell milliardenschwere Klage mit einem
Achselzucken abzutun, ist groß. Schließlich sind schon diverse
Versuche von Verbriefungsinvestoren gescheitert, sich vor Gericht
Verluste von Bonitätsprüfern zurückzuholen. Experten glauben jedoch,
dass die Amerikaner mit ihrem jetzigen Vorstoß - bei dem sie sich auf
ein Gesetz von 1989 stützen - Erfolg haben könnten. Dieser
Überzeugung sind wohl auch die Aktionäre von McGraw-Hill und der
Rivalin Moody's. Deren Kurse sind abgerutscht.
Obwohl man nicht vergessen darf, dass US-Gerichtsverfahren selten
so spektakulär enden, wie sie beginnen, so könnten die jüngsten
Schlagzeilen doch ein sehr sinnvoller Warnschuss für die Branche
sein. Den Bonitätsprüfern wird vor Augen geführt, dass Fehlurteile
auch für sie selbst potenziell verheerend sein können. Sie sollten
sich nicht allzu sehr auf ihr altes Argument verlassen, dass Ratings
lediglich eine Art unverbindliche Meinungsäußerung seien.
S&P und ihre Rivalen beteuern freilich, aus der Vergangenheit
gelernt zu haben und umzusteuern. Dies liegt in ihrem eigenen
Interesse. Meinungsäußerung hin oder her - ihr Urteil hat bei
Marktteilnehmern und Regulierern so großes Gewicht, dass Emittenten
bereit sind, hohe Summen für Ratings zu bezahlen. Dass sie dieses
Vertrauen inzwischen verdient, muss die Ratingbranche noch beweisen.
Strengere Gesetze dies- und jenseits des Atlantiks können dazu
beitragen, dass dies gelingt.
Allerdings sollten sich auch die Marktteilnehmer, die Ratings als
Informationsquelle nutzen, nicht zurücklehnen. Lediglich
Privatanleger und kleine institutionelle Investoren sind auf
Bonitätsnoten angewiesen, wenn sie die Werthaltigkeit
festverzinslicher Anlagen beurteilen wollen. Große Marktteilnehmer
hingegen können sich gute Analyseabteilungen leisten. Diese müssen
die Urteile der Ratinghäuser aktiv hinterfragen. So können sie Druck
auf die Bonitätsprüfer ausüben - zum Nutzen aller Beteiligten.
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