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Veröffentlicht am 05.02.2013, 20:51
Aktualisiert 05.02.2013, 20:52
Börsen-Zeitung: Sinnvoller Warnschuss, Kommentar zu Ratingagenturen

von Stefanie Schulte

Frankfurt (ots) - In der öffentlichen Wahrnehmung ist das Thema

fast verjährt. Spätestens seit Eskalation der Subprime-Krise 2008 ist

bekannt, dass die großen Ratingagenturen bei der Bewertung von

Hypothekenverbriefungen zum Teil schwer danebenlagen. Dennoch greift

die US-Regierung nun in die Vollen und verklagt Standard & Poor's

(S&P) und die Muttergesellschaft McGraw-Hill wegen mutmaßlichen

Betrugs bei der Bewertung von strukturierten Papieren bis 2007. Um

Emittenten nicht zu verärgern, seien die Papiere zu gut bewertet

worden, lautet der Vorwurf.

Die Versuchung, die potenziell milliardenschwere Klage mit einem

Achselzucken abzutun, ist groß. Schließlich sind schon diverse

Versuche von Verbriefungsinvestoren gescheitert, sich vor Gericht

Verluste von Bonitätsprüfern zurückzuholen. Experten glauben jedoch,

dass die Amerikaner mit ihrem jetzigen Vorstoß - bei dem sie sich auf

ein Gesetz von 1989 stützen - Erfolg haben könnten. Dieser

Überzeugung sind wohl auch die Aktionäre von McGraw-Hill und der

Rivalin Moody's. Deren Kurse sind abgerutscht.

Obwohl man nicht vergessen darf, dass US-Gerichtsverfahren selten

so spektakulär enden, wie sie beginnen, so könnten die jüngsten

Schlagzeilen doch ein sehr sinnvoller Warnschuss für die Branche

sein. Den Bonitätsprüfern wird vor Augen geführt, dass Fehlurteile

auch für sie selbst potenziell verheerend sein können. Sie sollten

sich nicht allzu sehr auf ihr altes Argument verlassen, dass Ratings

lediglich eine Art unverbindliche Meinungsäußerung seien.

S&P und ihre Rivalen beteuern freilich, aus der Vergangenheit

gelernt zu haben und umzusteuern. Dies liegt in ihrem eigenen

Interesse. Meinungsäußerung hin oder her - ihr Urteil hat bei

Marktteilnehmern und Regulierern so großes Gewicht, dass Emittenten

bereit sind, hohe Summen für Ratings zu bezahlen. Dass sie dieses

Vertrauen inzwischen verdient, muss die Ratingbranche noch beweisen.

Strengere Gesetze dies- und jenseits des Atlantiks können dazu

beitragen, dass dies gelingt.

Allerdings sollten sich auch die Marktteilnehmer, die Ratings als

Informationsquelle nutzen, nicht zurücklehnen. Lediglich

Privatanleger und kleine institutionelle Investoren sind auf

Bonitätsnoten angewiesen, wenn sie die Werthaltigkeit

festverzinslicher Anlagen beurteilen wollen. Große Marktteilnehmer

hingegen können sich gute Analyseabteilungen leisten. Diese müssen

die Urteile der Ratinghäuser aktiv hinterfragen. So können sie Druck

auf die Bonitätsprüfer ausüben - zum Nutzen aller Beteiligten.

Originaltext: Börsen-Zeitung

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