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ots.CorporateNews: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken / BVR: ...

Veröffentlicht am 20.10.2011, 15:22
BVR: EU-Kommission sollte Bogen der MiFID-Regulierung nicht

überspannen

Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken (BVR) setzt sich für Markttransparenz und

Anlegerschutz ein, ist aber besorgt, dass die heute von der

Europäischen Kommission vorgelegte Revision der europäischen

Finanzmarktrichtlinie MiFID das dezentrale, anlegergerechte

Dienstleistungsangebot von Genossenschaftsbanken und Sparkassen

gefährdet. Der Verband ruft dazu auf, die Anlageberatung und das

Wertpapiergeschäft nicht in ihrer Existenz zu bedrohen. Nur vier

Jahre nach dem Inkrafttreten der MiFID legte die Kommission mit MiFID

II und MiFIR am Donnerstag eine weitreichende Revision der Richtlinie

vor, die vorsieht, provisionsbasierte Anlageberatung offenzulegen.

Die pauschale Klassifizierung dieser Anlageberatung als 'abhängig'

lässt jedoch den Bezug zur Praxis vermissen, kritisiert der BVR.

Damit werde der Großteil der Anlageberatung unzutreffenderweise mit

dem Stempel der Abhängigkeit versehen, obwohl die Anlageberatung auch

laut gesetzlicher Vorschrift mit der erforderlichen Sachkenntnis,

Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden zu erbringen

ist. Die geplante Neuregelung führe zu Wettbewerbsnachteilen, so der

BVR, und übersehe, dass es die Anleger selbst sind, die bestimmen, ob

sie Anlageberatung auf Honorar- oder Provisionsbasis wünschen.

Bislang entschieden sich die Anleger in verschwindend geringem Umfang

für Honorarberatung.

Über den sachlichen Regelungszweck einer Richtlinie, die sich mit

Finanzinstrumenten und -märkten beschäftigt, deutlich hinaus gehen

die vorgesehenen Vorgaben zur Besetzung gesellschaftsrechtlicher

Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat nach Gesichtspunkten wie

Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf und Herkunft. Nach Auffassung des

BVR sollten die Genossenschaftsbanken über die Zusammensetzung ihres

Vorstands und Aufsichtsrats gemäß Genossenschaftsgesetz entscheiden

können.

Für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der

Privatkunden sowie in den Wettbewerb hält der BVR die geplante

Aufzeichnung von Telefongesprächen im Zusammenhang mit der

Ordererteilung. Orders von Privatkunden führten weder zu

Marktmanipulationen, noch diene eine Sprachaufzeichnung dem

Anlegerschutz. Missverständnisse bei der Ordererteilung seien, so der

BVR, äußerst selten und würden einvernehmlich zwischen dem Institut

und dem Kunden geklärt. Außerdem könne eine solche Maßnahme die

Genossenschaftsbanken und Sparkassen im Wertpapierbereich zur Aufgabe

ihres bewährten Geschäftsmodells der größtmöglichen Kundennähe oder

aber zu Millioneninvestitionen zwingen, die durch eine Installation

von Sprachaufzeichnungsgeräten an jedem Beraterplatz entstehen.

Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550

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Pressekontakt:

Bundesverband der

Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken - BVR

Pressesprecherin:

Melanie Schmergal

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Telefon: (030) 20 21-13 00

Telefax: (030) 20 21-19 05

Internet: www.bvr.de

E-Mail: presse@bvr.de

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