😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: Charles Barker Corporate Communications GmbH / Investmentfonds reichen ...

Veröffentlicht am 31.12.2011, 02:02
Investmentfonds reichen Klage gegen Porsche Automobil Holding SE in

Deutschland ein

Frankfurt/New York (ots) - Eine Gruppe von Investmentfonds hat

Klage gegen die Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE') erhoben.

Sie machen Schadensersatzansprüche für Schäden von knapp 2 Mrd. Euro

geltend, die sie im Zuge des gescheiterten Übernahmeversuchs der

Volkswagen AG durch die Porsche SE im Jahre 2008 erlitten haben.

Die beim Landgericht Stuttgart eingereichte Klage legt dar, wie

die Porsche SE den Preis der VW-Stammaktien kontrollierte, indem sie

heimlich Optionspositionen aufbaute, die nahezu die gesamten frei

handelbaren VW-Stammaktien erfassten. Als die Porsche SE dies

schließlich in einer Pressemitteilung offenlegte, löste sie damit

einen Short Squeeze, also eine extreme Kurssteigerung durch

Eindeckungskäufe, aus. Die Porsche SE erzielte mehrere Milliarden

Gewinn im Zuge des Short Squeeze.

Ein Schwerpunkt der Klage liegt auf der Pressemitteilung der

Porsche SE, die den Short Squeeze auslöste. So teilte die Porsche SE

am 26. Oktober 2008 überraschend mit, dass sie große Mengen an

Optionen besitze und suggerierte, dass sie insgesamt 74,1 Prozent der

VW-Stammaktien kontrolliere. In diesem Zusammenhang bestätigte die

Porsche SE erstmalig - entgegen eindeutiger Dementis in den Wochen

und Monaten zuvor -, dass sie die 75-Prozentschwelle überschreiten

und einen Beherrschungsvertrag abschließen wolle, welcher ihr die

Kontrolle über die Volkswagen AG und deren Liquidität gegeben hätte.

Dies verursachte, wie es die New York Times charakterisierte, einen

'Short Squeeze von historischem Ausmaß'.

Die Klägerinnen haben auch einen Antrag auf Einleitung eines

Güteverfahrens gegen die Volkswagen AG, zwei Mitglieder des

Aufsichtsrates der Volkswagen AG sowie ein Mitglied des Vorstands der

Volkswagen AG gestellt.

Originaltext: Charles Barker Corporate Communications GmbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/81855

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_81855.rss2

Kontakt:

Kornelia Spodzieja

Charles Barker Corporate Communications

+49 (0)172 6227007

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.