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ots.CorporateNews: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) / DOSB informiert über neues ...

Veröffentlicht am 18.01.2013, 11:05
DOSB informiert über neues SEPA-Lastschriftverfahren / Verbände und

Vereine aufgemerkt - Jetzt auf Änderungen vorbereiten

Frankfurt/Main (ots) - Der DOSB hat anlässlich der bevorstehenden

Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für seine 98

Mitgliedsorganisationen und die 91.000 Sportvereine in Deutschland

ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie auf die wichtigsten

Änderungen hingewiesen werden. Denn alle Lastschriftgläubiger stehen

in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Wenn

sie vom 1. Februar 2014 an Forderungen wie beispielsweise

Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur

noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro

Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in

Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der

sogenannten 'SEPA-Verordnung'. In dieser Verordnung wurde der 1.

Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und

Überweisungsverfahren festgelegt.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), das Dach des deutschen

Sports, das 98 Mitgliedsorganisationen, 91.000 Sportvereine und 27,8

Millionen Mitgliedschaften vereint, hatte sich gemeinsam mit anderen

Organisationen und Verbänden dafür eingesetzt, dass für bestehende

Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt

werden müssen. Dies ist in Deutschland durch die im Juli 2012

erfolgte Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der

Kreditinstitute für bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen

erfreulicherweise gelungen. Unabhängig davon bringt die Umstellung

auf das SEPA-Lastschriftverfahren aber weitere Aufgaben für die

Sportorganisationen und Sportvereine mit sich. Nachfolgend sind die

wichtigsten Punkte aufgelistet, die von allen Lastschrifteinreichern

zu beachten sind:

1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen

2. Inkasso-Vereinbarung mit Kreditinstitut

3. Konvertierung in IBAN und BIC

4. Buchhaltungssoftware / Vereinsverwaltungssoftware überprüfen

5. Geschäftsausstattung anpassen

6. SEPA-Lastschriftmandat klären

7. SEPA-Mandatsverwaltung organisieren

8. Vorabinformation (Pre-Notification) der Zahlungspflichtigen

9. Fristen einhalten

10. Überleitung bestehender Einzugsermächtigungen

'Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass es bis zum

Stichtag, dem 1. Februar 2014, einige wichtige Aufgaben zu erledigen

gilt. Wir empfehlen daher allen, sich frühzeitig einerseits von ihren

Hausbanken und andererseits von den Herstellern ihrer Buchhaltungs-

bzw. Vereinsverwaltungssoftware über die erforderlichen

Umstellungsarbeiten beraten zu lassen. Da das

SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute genutzt werden kann, sollte

in diesen Beratungen auch ein möglichst optimaler

Umstellungszeitpunkt für die jeweilige Sportorganisation bzw. den

jeweiligen Sportverein festgelegt werden', sagt Thomas Arnold,

DOSB-Direktor Finanzen.

Das Informationspapier des DOSB, welches bis zum 1. Februar 2014

ggf. mehrfach mit neuen Details überarbeitet wird, liegt in der

jeweils aktuellen Fassung abrufbereit auf der DOSB-Homepage unter der

Adresse: www.dosb.de/sepa.

Originaltext: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64977

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Pressekontakt:

Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)

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Telefon: +49 (0) 69 / 67 00 255

E-Mail: presse@dosb.de

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