Neues Vertrauen in Unternehmensabschlüsse: Europäische Kommission
reformiert Wirtschaftsprüfung
Brüssel / Berlin (ots) - Mit einer Reform der Prüfung von
Unternehmensabschlüssen will die Europäische Kommission für neues
Vertrauen sorgen. Entsprechende Vorschläge nahm die Kommission heute
(Mittwoch) in Brüssel an. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte:
'Das Vertrauen der Anleger in die Prüfung ist durch die Krise
erschüttert worden und ich denke, wir brauchen Veränderungen in
dieser Branche.'
Die Vorschläge beseitigten Interessenskonflikte, garantierten die
Unabhängigkeit der Prüfer und erleichterten mehr Vielfalt in einem zu
stark konzentrierten Markt, sagte Barnier.
Abschlussprüfer haben den gesetzlichen Auftrag, ein Urteil darüber
abzugeben, ob die Abschlüsse von Unternehmen ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Die Finanzkrise hat
insbesondere bei Banken und anderen Finanzinstituten Schwächen bei
der Abschlussprüfung ans Licht gebracht. In diesem Zusammenhang
wurden auch Bedenken über Interessenkonflikte sowie Systemrisiken
geäußert, da der Markt de facto von vier großen Gesellschaften
beherrscht wird, nämlich Deloitte, Ernst & Young, KPMG und
PricewaterhouseCoopers ('die großen Vier').
Die wichtigsten Vorschläge der Kommission sind:
Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die
Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer
Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen.
Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem
Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu
einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet
werden.
Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre
Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen.
Europäische Koordination der Aufsicht bei der Europäischen
Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) mit einer zugleich
gestärkten Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden.
Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die
Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für
Abschlussprüfungen mit einem Europäischen Pass für
Prüfungsgesellschaften.
Die Vorschläge sind in Kürze im Internet abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/index_de.htm
Originaltext: Europäische Kommission
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35368
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35368.rss2
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Carsten Lietz, Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz
www.eu-kommission.de
reformiert Wirtschaftsprüfung
Brüssel / Berlin (ots) - Mit einer Reform der Prüfung von
Unternehmensabschlüssen will die Europäische Kommission für neues
Vertrauen sorgen. Entsprechende Vorschläge nahm die Kommission heute
(Mittwoch) in Brüssel an. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte:
'Das Vertrauen der Anleger in die Prüfung ist durch die Krise
erschüttert worden und ich denke, wir brauchen Veränderungen in
dieser Branche.'
Die Vorschläge beseitigten Interessenskonflikte, garantierten die
Unabhängigkeit der Prüfer und erleichterten mehr Vielfalt in einem zu
stark konzentrierten Markt, sagte Barnier.
Abschlussprüfer haben den gesetzlichen Auftrag, ein Urteil darüber
abzugeben, ob die Abschlüsse von Unternehmen ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Die Finanzkrise hat
insbesondere bei Banken und anderen Finanzinstituten Schwächen bei
der Abschlussprüfung ans Licht gebracht. In diesem Zusammenhang
wurden auch Bedenken über Interessenkonflikte sowie Systemrisiken
geäußert, da der Markt de facto von vier großen Gesellschaften
beherrscht wird, nämlich Deloitte, Ernst & Young, KPMG und
PricewaterhouseCoopers ('die großen Vier').
Die wichtigsten Vorschläge der Kommission sind:
Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die
Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer
Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen.
Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem
Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu
einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet
werden.
Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre
Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen.
Europäische Koordination der Aufsicht bei der Europäischen
Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) mit einer zugleich
gestärkten Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden.
Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die
Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für
Abschlussprüfungen mit einem Europäischen Pass für
Prüfungsgesellschaften.
Die Vorschläge sind in Kürze im Internet abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/index_de.htm
Originaltext: Europäische Kommission
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35368
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35368.rss2
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Carsten Lietz, Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz
www.eu-kommission.de