Guter Tag für Genossenschaften / Bundestag verabschiedet
Geldanlagen-Gesetz / Protest von Greenpeace Energy erfolgreich
Hamburg (ots) - Ökostrom-Anbieter wie Greenpeace Energy haben
entscheidende Änderungen im neuen Kapitalanlagen-Gesetz erreicht, das
dem Anlegerschutz dienen soll. Anders als von der Bundesregierung
zunächst geplant, wurden Energie-Genossenschaften von hohen Auflagen
befreit.
Die neuen Regeln erlauben eine einfache Registrierung bei der
Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) in Bonn. Ebenfalls entfällt
für die Genossenschaften die Verpflichtung, mehr als eine
Erneuerbare-Energien-Anlage zu besitzen, mindestens 40 Prozent
Eigenkapital beizusteuern und nur Anleger aufzunehmen, die über
20.000 Euro investieren. 'Die finanzielle Beteiligung von
Privatleuten an der Energiewende ist so weiter möglich', sagt Janne
Andresen, Referentin für Energiepolitik bei Greenpeace Energy. Das
gelte sogar für zweistufige Konstruktionen, wenn etwa ein Stadtwerk
an der Finanzierung eines Bürgerwindparks beteiligt ist.
Die Änderungen gehen unter anderem auf Vorschläge zurück, die
Greenpeace Energy bereits im Februar an Bundesfinanzminister Schäuble
und alle Abgeordneten des deutschen Bundestages geschickt hatte. Der
Finanzausschuss empfahl darauf dem Deutschen Bundestag Ende April,
kleine und regionale Energieprojekte in Form von Genossenschaften als
risikoarm einzustufen und sie so vor starker bürokratischer
Regulierung zu bewahren. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die der Linken bei Enthaltung von SPD und
Grünen angenommen.
Allein in den vergangenen drei Jahren sind 500
Energie-Genossenschaften in Deutschland entstanden. 80.000 in
Genossenschaften organisierte Bürger investierten bislang 800
Millionen Euro und engagierten sich so für die Energiewende.
Originaltext: Greenpeace Energy eG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16698
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16698.rss2
Pressekontakt:
Henrik Düker
Greenpeace Energy eG
040/808 110-655
henrik.dueker@greenpeace-energy.de
Geldanlagen-Gesetz / Protest von Greenpeace Energy erfolgreich
Hamburg (ots) - Ökostrom-Anbieter wie Greenpeace Energy haben
entscheidende Änderungen im neuen Kapitalanlagen-Gesetz erreicht, das
dem Anlegerschutz dienen soll. Anders als von der Bundesregierung
zunächst geplant, wurden Energie-Genossenschaften von hohen Auflagen
befreit.
Die neuen Regeln erlauben eine einfache Registrierung bei der
Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) in Bonn. Ebenfalls entfällt
für die Genossenschaften die Verpflichtung, mehr als eine
Erneuerbare-Energien-Anlage zu besitzen, mindestens 40 Prozent
Eigenkapital beizusteuern und nur Anleger aufzunehmen, die über
20.000 Euro investieren. 'Die finanzielle Beteiligung von
Privatleuten an der Energiewende ist so weiter möglich', sagt Janne
Andresen, Referentin für Energiepolitik bei Greenpeace Energy. Das
gelte sogar für zweistufige Konstruktionen, wenn etwa ein Stadtwerk
an der Finanzierung eines Bürgerwindparks beteiligt ist.
Die Änderungen gehen unter anderem auf Vorschläge zurück, die
Greenpeace Energy bereits im Februar an Bundesfinanzminister Schäuble
und alle Abgeordneten des deutschen Bundestages geschickt hatte. Der
Finanzausschuss empfahl darauf dem Deutschen Bundestag Ende April,
kleine und regionale Energieprojekte in Form von Genossenschaften als
risikoarm einzustufen und sie so vor starker bürokratischer
Regulierung zu bewahren. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die der Linken bei Enthaltung von SPD und
Grünen angenommen.
Allein in den vergangenen drei Jahren sind 500
Energie-Genossenschaften in Deutschland entstanden. 80.000 in
Genossenschaften organisierte Bürger investierten bislang 800
Millionen Euro und engagierten sich so für die Energiewende.
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