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ots.CorporateNews: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / Sanierung der MS 'Santa-B Schiffe' ...

Veröffentlicht am 05.09.2012, 11:04
Aktualisiert 05.09.2012, 11:08
Sanierung der MS 'Santa-B Schiffe' GmbH & Co. KG: 12-prozentige

Kapitalerhöhung steht zur Diskussion - Fachanwalt Peter Hahn: 'Das ist

eine Alibiveranstaltung'

Hamburg (ots) - Der Schiffsfonds MS 'Santa-B Schiffe' GmbH & Co.

KG der MPC Capital AG steht kurz vor dem Untergang. Jetzt versucht

die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH in einer

Alibiveranstaltung am 10. September zu retten, was wahrscheinlich

nicht mehr zu retten ist', meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn

von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Die Fondsgeschäftsführung

wolle jetzt eine 12-prozentige Kapitalerhöhung zur Diskussion

stellen. 'Wie auch immer der einzelne Anleger danach entscheidet -

Kapitalerhöhung ja oder nein -, er wird erhebliche Verluste

erleiden', ist Hahn sicher.

Hintergrund: In den Schiffsfonds MS 'Santa-B Schiffe' GmbH & Co.

KG haben Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 177 Millionen

Euro investiert. Im Jahr 2008 erhielten sie an Ausschüttungen magere

vier Prozent zurück. Auf dem Zweitmarkt werden für die Beteiligungen

aktuell noch fünf Prozent der Zeichnungssumme angeboten. Jetzt soll

ein Sanierungskonzept mit einer Kapitalmaßnahme von 23,7 Millionen

Euro den Fonds wieder auf Kurs bringen. Von den Anlegern der

Beteiligungsgesellschaft soll Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen

Euro kommen; das sind zwölf Prozent der Zeichnungssumme. Auf einer

Informationsveranstaltung am Montag, 10. September 2012, sollen

Anleger ab 10.00 Uhr Näheres erfahren. Die Beschlussfassung über das

Sanierungskonzept soll dagegen auf schriftlichem Wege bis zum 28.

September 2012 erfolgen.

Peter Hahn, dessen Kanzlei zahlreiche Gesellschafter der MS

'Santa-B Schiffe' GmbH & Co. KG vertritt, ist skeptisch: 'Es ist

fraglich, ob das Sanierungskonzept von realistischen Prognosewerten

ausgeht. Den Anlegern, die kein Neukapital zur Verfügung stellen

wollen, prognostiziert die Treuhandkommanditistin bis zum Jahr 2027

einen Kapitalrückfluss von lediglich 41,3 Prozent. Aber selbst dann,

wenn ein Anleger sich an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat er immer

noch einen Verlust von 28,1 Prozent seiner ursprünglichen Beteiligung

zu beklagen. Betroffene Anleger sollten genau prüfen, inwieweit sich

der Nachschuss von Neukapital für sie rechnet.'

Hahn kritisiert ferner, dass die Beschlussfassung über das

Sanierungskonzept im Umlaufverfahren und nicht auf einer

Präsenzveranstaltung erfolgen soll. 'Die Veranstaltung an einem

Montag Vormittag ist wohl nur für Hausfrauen, Rentner und

Frühpensionäre gedacht', kritisiert Hahn. Seine Kanzlei bietet

deshalb allen betroffenen Anlegern, die am Montag nicht dabei sein

können, eine kostenfreie Vertretung und eine anschließende

schriftliche Berichterstattung über das Sanierungskonzept an.

Die anwaltliche Vertretung durchaus lohnen, meint Hahn. Denn 'wer

eine Beteiligung an den Santa-B Schiffen auf Empfehlung einer Bank

oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz

verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten

Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und

mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht.' Ferner könne auch

die Treuhandkommanditistin bei eindeutigen Prospektfehlern haften.

Und in Sachen Verjährung sei auch noch ein paar Monate Zeit. Hahn:

'Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin oder die

anlageberatende Bank oder Sparkasse verjähren frühestens zum

Jahresende 2012.'

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als 'häufig empfohlene Kanzlei' bei

den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren

ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und

RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den 'häufig

empfohlenen' Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit

Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich

Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RA Peter Hahn

Am Kaiserkai 10

20457 Hamburg

Fon: +49-40-367987

Fax: +49-40-365681

E-Mail:

peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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