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ots.CorporateNews: impulse, G+J Wirtschaftsmedien / Bundesfinanzministerium sichert sich ...

Veröffentlicht am 25.01.2012, 14:49
Bundesfinanzministerium sichert sich das 'Fiskus-Privileg' im

Insolvenzfall: Finanzbehörden haben nun weiter den Erstzugriff auf

Umsatzsteuerbeträge / Sanierung insolventer Firmen wird so erschwert

Hamburg (ots) - 25. Januar 2012 - Die zum 1. März in Kraft

tretende Insolvenzrechtsreform, die die Rettung insolventer Firmen

eigentlich erleichtern sollte, hat das Bundesfinanzministerium jetzt

durch einen aktuellen Erlass noch vor diesem Termin konterkariert.

Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 2/2012, EVT 26. Januar)

berichtet, sichert sich das Ministerium in einer aktuellen

Verwaltungsanweisung - wirksam seit dem 1. Januar - weiterhin den

Erstzugriff auf die Umsatzsteuerbeträge, die das pleitegegangene

Unternehmen für vor der Insolvenz erbrachte Leistungen vereinnahmt.

Die Beamten berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs

(Az.: V R 22/10) und schaden damit anderen Gläubigern, deren

Forderungen jetzt nachrangig bedient werden. Das Finanzministerium

habe die Anweisung in eigener Zuständigkeit erlassen, bestätigte ein

Sprecher. Generell bedürften Steuer- und Insolvenzrecht aber einer

engen Abstimmung. 'Das BMJ wird diese Entwicklung sorgfältig

beachten.'

'Die Insolvenzrechtsreform hilft uns wenig, wenn uns durch die

Hintertür das Geld für die Sanierung genommen wird', kommentiert

Christoph Niering vom Verband der Insolvenzverwalter (VID) den

Vorgang gegenüber 'impulse'. Schließlich gehöre der Fiskus mit seinen

Umsatzsteuerforderungen in einer Insolvenz in der Regel zu den fünf

großen Gläubigern.

Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8327.rss2

Pressekontakt:

Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,

c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH

Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com

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