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ots.CorporateNews: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen / ...

Veröffentlicht am 18.11.2011, 10:18
Steuerfahndung bei Hannover Leasing

Hamburg/Bremen (ots) - 1,1 Milliarden Euro Verlustzuweisungen akut

gefährdet. Steuerrisiken für Investoren rund 500 Millionen Euro.

Zinsrisiken auf Steuernachforderungen zirka 250 Millionen Euro

Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing

reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und

HL Fonds Nr. 128 (I'am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114

(Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der

Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren

Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: 'Die

Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die

Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese

Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant

gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung',

erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.

Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der

Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der

Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können

Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden - selbst falls eine

Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.

Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich

konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den

bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden

Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau:

Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland

Filmproduktion GmbH & Co. KG (2000)

Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland

Filmproduktions GmbH & Co. KG (2000)

Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH & Co. KG (2003)

Beteiligungsangebot Nr. 126, 'Dia' Productions GmbH & Co. KG (2001)

Beteiligungsangebot Nr. 128, 'Sam' Productions GmbH & Co. KG (2001)

Beteiligungsangebot Nr. 129, 'Unfaithful' GmbH & Co. KG (2001)

Beteiligungsangebot Nr. 130, 'Shallow Hal'

Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)

Beteiligungsangebot Nr. 131, 'First Twenty Million'

Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)

Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG

(2004)

Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)

Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH & Co. KG (2005)

Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier

kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch

Zeit lassen.

'Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011

stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001

im Dilemma' , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und

Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und

Anlagerecht in Bremen und Hamburg. 'Mit einer finanzgerichtlichen

Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche -

insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen - verjähren

jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.' Investoren, die ihre

Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet

haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen

Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.

Originaltext: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80462

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Pressekontakt:

Hajo Simons| Partner

Siccma Media GmbH | Bonner Strasse 328 | D-50968 Köln

Telefon: 0221 348 038 - 12

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