Steuerfahndung bei Hannover Leasing
Hamburg/Bremen (ots) - 1,1 Milliarden Euro Verlustzuweisungen akut
gefährdet. Steuerrisiken für Investoren rund 500 Millionen Euro.
Zinsrisiken auf Steuernachforderungen zirka 250 Millionen Euro
Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing
reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und
HL Fonds Nr. 128 (I'am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114
(Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der
Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren
Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: 'Die
Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die
Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese
Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant
gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung',
erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.
Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der
Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der
Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können
Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden - selbst falls eine
Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.
Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich
konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den
bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden
Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau:
Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland
Filmproduktion GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland
Filmproduktions GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH & Co. KG (2003)
Beteiligungsangebot Nr. 126, 'Dia' Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 128, 'Sam' Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 129, 'Unfaithful' GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 130, 'Shallow Hal'
Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 131, 'First Twenty Million'
Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG
(2004)
Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)
Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH & Co. KG (2005)
Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier
kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch
Zeit lassen.
'Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011
stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001
im Dilemma' , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht in Bremen und Hamburg. 'Mit einer finanzgerichtlichen
Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche -
insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen - verjähren
jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.' Investoren, die ihre
Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet
haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen
Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.
Originaltext: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80462
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80462.rss2
Pressekontakt:
Hajo Simons| Partner
Siccma Media GmbH | Bonner Strasse 328 | D-50968 Köln
Telefon: 0221 348 038 - 12
Telefax: 0221 348 038 - 41
kwag@siccmamedia.de
www.siccmamedia.de
Hamburg/Bremen (ots) - 1,1 Milliarden Euro Verlustzuweisungen akut
gefährdet. Steuerrisiken für Investoren rund 500 Millionen Euro.
Zinsrisiken auf Steuernachforderungen zirka 250 Millionen Euro
Die Hiobsbotschaften für Medien-Fonds Anleger bei Hannover Leasing
reißen nicht ab. Nach den HL Fonds Nr. 131 (First Twenty Million) und
HL Fonds Nr. 128 (I'am Sam) wurden nun auch für den HL Fonds Nr. 114
(Lord Dritte) geänderte Steuerbescheide mit Aberkennung der
Verlustzuweisungen erlassen. Das teilte die Fondsgesellschaft ihren
Investoren mit Schreiben vom 14.November 2011 mit. Grund: 'Die
Steuerfahndung soll beweisen können, dass hier ebenfalls die
Anlegergelder nicht in die Filmproduktion geflossen sind. Diese
Scheingeschäfte seien, glaubt das Finanzamt, von Anfang an geplant
gewesen. Das wertet die Finanzverwaltung als Steuerhinterziehung',
erläutert David Jansen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatung.
Eine Folge der Steuerhinterziehung sei die Hemmung der
Festsetzungsverjährung für eine Dauer von zehn Jahren nach Abgabe der
Steuererklärung. Dies bedeutet: Noch bis 31. Dezember 2011 können
Steuerbescheide für das Jahr 2000 geändert werden - selbst falls eine
Betriebsprüfung bereits abgeschlossen wurde.
Da praktisch alle Medien-Fonds der Hannover Leasing ähnlich
konzipiert sind, kommt es zum befürchteten Domino-Effekt. Neben den
bereits bekannten Fällen droht den Investoren bei folgenden
Medienfonds schon in Kürze der Super-Gau:
Beteiligungsangebot Nr. 113, Lord Zweite Productions Deutschland
Filmproduktion GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 114, LORD Dritte Productions Deutschland
Filmproduktions GmbH & Co. KG (2000)
Beteiligungsangebot Nr. 122, MERADIN Productions GmbH & Co. KG (2003)
Beteiligungsangebot Nr. 126, 'Dia' Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 128, 'Sam' Productions GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 129, 'Unfaithful' GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 130, 'Shallow Hal'
Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 131, 'First Twenty Million'
Filmproduktion GmbH & Co. KG (2001)
Beteiligungsangebot Nr. 136, MERADIN Zweite Productions GmbH & Co. KG
(2004)
Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)
Beteiligungsangebot Nr. 163, MORATIM Produktions GmbH & Co. KG (2005)
Andere HL Medien-Fonds dürften in den nächsten Jahren folgen. Hier
kann sich die Steuerfahndung wegen der langen Verjährungsfrist noch
Zeit lassen.
'Wegen der zivilrechtlichen Ultimo-Verjährung zum 31.12.2011
stecken Anleger der sechs Medien-Fonds aus den Jahren 2000 und 2001
im Dilemma' , warnt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalrecht sowie Partner der KWAG-Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht in Bremen und Hamburg. 'Mit einer finanzgerichtlichen
Klärung ist erst in Jahren zu rechnen. Schadensersatzansprüche -
insbesondere die für Zinsschäden auf Steuernachzahlungen - verjähren
jedoch bereits pünktlich an Silvester 2011.' Investoren, die ihre
Medienfonds-Beteiligungen ab einschließlich dem Jahr 2002 gezeichnet
haben, sehen sich künftig wegen der so genannten taggenauen
Verjährung mit erheblichen Risiken konfrontiert.
Originaltext: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
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