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Veröffentlicht am 29.11.2012, 12:19
Bezugspreis für Kapitalerhöhung festgesetzt / Neue Praktiker Aktie

kostet 1,08 Euro

Hamburg/Kirkel (ots) - Der Vorstand der Praktiker AG hat am

Mittwochabend (28. November 2012) mit Zustimmung des Aufsichtsrats

den Bezugspreis der im Rahmen der bevorstehenden Kapitalerhöhung

auszugebenden neuen Aktien auf 1,08 Euro je neuer Aktie festgesetzt.

Die Bezugsfrist läuft vom 30. November bis 13. Dezember 2012, der

Bezugsrechtshandel beginnt ebenfalls am 30. November und endet am 11.

Dezember 2012.

Das Bezugsangebot wird heute im Bundesanzeiger und auf der

Internetseite der Praktiker AG unter www.praktiker.com

veröffentlicht.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der Praktiker AG, die am

Stichtag 29. November 2012 am Unternehmen beteiligt waren. Das

Bezugsverhältnis beträgt 20 zu 19. Das heißt: 20 alte Aktien

berechtigen zum Bezug von 19 neuen Aktien. Bezugsrechte, die nicht

ausgeübt werden, verfallen wertlos.

Das Platzierungsvolumen umfasst rund 55,6 Millionen neue Aktien.

Der erwartete Bruttoemissionserlös von 60 Millionen Euro soll für die

Restrukturierung der Praktiker AG verwendet werden, vor allem für den

Ausbau von Max Bahr zur Hauptvertriebslinie in Deutschland.

Armin Burger, Vorstandsvorsitzender der Praktiker AG, nannte den

Bezugspreis ein 'faires Angebot', das den Marktgegebenheiten

entspreche und den Zeichnern der neuen Aktien eine interessante

Entwicklungsperspektive für ihr eingesetztes Kapital biete. Es sei

auch derselbe Preis, zu dem die österreichische Donau Invest

Beteiligungs Ges.m.b.H. und die Berenberg Bank die neuen Aktien zu

übernehmen bereit sind, für die das Bezugsrecht der bestehenden

Aktionäre nicht ausgeübt wird.

Die Berenberg Bank begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global

Coordinator und Sole Bookrunner.

Disclaimer:

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot und keine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren

in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, in Kanada, in

Japan oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot

gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung

genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika

ohne vorherige Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S.

Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der

'Securities Act') nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden;

es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Transaktion, die den

Bestimmungen des Securities Act nicht unterfällt oder hiervon

ausgenommen ist. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen

die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien,

Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen,

kanadischen oder japanischen Einwohnern oder Staatsbürgern, nicht

verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Das Angebot und der

Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere ist nicht

gemäß den Bestimmungen des Securities Act oder den jeweiligen

gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada oder Japan

registriert worden; eine solche Registrierung wird auch nicht in

Zukunft nicht stattfinden. In den Vereinigten Staaten von Amerika

erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Originaltext: Praktiker AG

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Pressekontakt:

Harald Günter

Leiter Presse & Kommunikation

Praktiker AG

Heidenkampsweg 99

D-20097 Hamburg

Tel.:   +49 (0)40 6000 11 3730

Fax:   +49 (0)40 6000 11 6133

E-Mail: GuenterH@praktiker.de

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