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Veröffentlicht am 27.09.2011, 20:31
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Lehman-Urteil

Bielefeld (ots) - Die Entscheidung des BGH ist für tausende

Lehman-Anleger eine bittere Pille. Ihre Chancen, wenigstens einen

Teil ihres erlittenen Verlustes doch noch von Banken oder Sparkassen

erstattet zu bekommen, sinken auf ein Minimum. Dabei entschied das

oberste deutsche Gericht nach dem Grundsatz: Der Anleger und nicht

die Bank trägt das Risiko eines Verlustes - sofern kein

Beratungsfehler vorliegt.

Genau hier liegt der Knackpunkt in dem Rechtsstreit. Haben

Bankmitarbeiter beim Verkauf der Zertifikate - die damals als sicher

galten - das gleichwohl vorhandene Risiko für Anleger verschwiegen?

Das ist zumindest denkbar. Denn vor dem Finanzcrash hielten es nicht

einmal Experten für möglich, dass Lehman pleite gehen könnte und

damit deren Papiere wertlos würden. Doch genau so kam es.

Der BGH hat Recht gesprochen. Am Unrechtsgefühl der Anleger ändert

das nichts. Sie fühlen sich getäuscht und wurden es in einigen Fällen

wohl auch. Immerhin haben mehrere Geldinstitute den geprellten

Anlegern ihre Verluste teilweise erstattet. Eine Kulanzregelung. Die

Sparkasse Hamburg wollte das nicht. Beschämend!

Originaltext: Westfalen-Blatt

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Pressekontakt:

Westfalen-Blatt

Nachrichtenleiter

Andreas Kolesch

Telefon: 0521 - 585261

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