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Veröffentlicht am 18.12.2012, 19:13
Westfalenpost: Wirtschafts-Kriminalität

Hagen (ots) -

Darf die deutsche Justiz Menschen vor Gericht

stellen, die Werte schaffen? Sie darf nicht nur, sie muss sogar. Es

gilt der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz - gleich, ob jemand

Werte schafft oder nicht. Damit kann niemand besonderes Recht für

sich beanspruchen. Das nur, um die Klage von Josef Ackermann, des

ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, angemessen zu

beantworten.

Das besondere Recht, das manche

Wirtschaftsbosse für sich beanspruchen, entsteht heute nicht mehr

durch ein schwach ausgeprägtes Ermittlungsinteresse der

Strafverfolgungsbehörden, sondern auf andere Weise: Die Straftäter

können die besten Anwälte bezahlen, auf der anderen Seite fehlen

Staatsanwälte. Zudem belasten Wirtschaftsdelikte die Gerichte

zeitlich enorm.

Der real existierende Kapitalismus hat

bei manchen aus den Top-Etagen die Hemmschwelle niedriger gesetzt,

sich zu bereichern. Das Gefühl für Recht und Unrecht und für die

Grauzone dazwischen ist im Zuge der Globalisierung nicht mehr so

ausgeprägt wie früher. Das ist aber kein Problem der Managerkaste

allein.

Verfehlungen sind ohne Ansehen der Person zu

ahnden. Öffentlich vorführen sollte man aber niemanden.



Originaltext: Westfalenpost

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Pressekontakt:

Westfalenpost

Redaktion

Telefon: 02331/9174160

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