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ots.CorporateNews: WGF AG / Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / ...

Veröffentlicht am 06.05.2013, 20:47
Aktualisiert 06.05.2013, 20:48
Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / Interview mit

den Vorstandsmitgliedern der WGF AG, Pino Sergio und Bernd Depping

Düsseldorf (ots) - Am 22. Mai 2013 findet in Düsseldorf die

entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die

Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote

abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische

Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im

Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der

Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die

Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino

Sergio.

Frage: Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer

Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung

gewählt. Warum?

Sergio: Im Vordergrund stand das Interesse der Gläubiger, die

durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die

Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den

entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall

erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft

weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das

Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten

Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management

ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der

Verlust der Anleger geringer bleibt.

Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des

Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz,

eine Quote von rund 19% realisieren. Mit der Fortführung sind rund

43% und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir

sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der

Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger

wirtschaftlich besser zu stellen.

Frage: Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht?

Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?

Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management

trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die

Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal:

Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt

und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter

selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte

berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges

geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum

andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die

Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste

Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist

ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von

großem Vorteil. Darüber hinaus ist der Bereich 'Projektentwicklung'

bei der WGF bereits seit 2009 kontinuierlich erfolgreich entwickelt

und ausgebaut worden, konnte jedoch die aktuelle Situation nicht

abwenden. Schließlich, und fast am wichtigsten: Das Management wird

kontrolliert von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, dem

angesehenen Prof. Rolf Rattunde, der strikt auf Ausgaben achtet. Kein

Cent kann bezahlt werden, ohne dass er ihn freizeichnet. Des Weiteren

wird die Arbeit von Vorstand und Sachwalter von einem

Gläubigerausschuss überwacht. Der Gläubigerausschuss wird nach

Annahme des Insolvenzplans aus den von den Gläubigern selbst

gewählten Personen bestehen, denen der Vorstand regelmäßig berichten

muss. Bei wichtigen unternehmerischen Fragen wird der

Gläubigerausschuss hinzugezogen. Bereits heute sind im Rahmen des

Insolvenzplans Bedingungen festgelegt worden wann und in welchem

Umfang die Kontrollinstanzen ihre Zustimmung zu bestimmten Geschäften

geben müssen. Die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat wird

zu diesem Zweck neu gefasst. Somit ist sichergestellt, dass die

Erfahrung des Managements genutzt werden kann und zugleich die

Kontrolle zugunsten der Anleger stark verbessert wird , so dass das

Management zukünftig nicht eigenmächtig wahllos Entscheidungen

treffen kann.

Frage: Wäre eine Regelinsolvenz nicht besser?

Sergio: Klares Nein! Eine Regelinsolvenz würde normalerweise zu

einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter am freien Markt führen.

Jedoch verhält es sich bei dem Vermögen der WGF AG etwas anders, da

das Hauptvermögen aus Immobilien besteht. Die Hypotheken auf diesen

Immobilien sind zugunsten des Sicherheitentreuhänders eintragen, der

gemäß den Prospektbedingungen in einer Insolvenz ein

Aussonderungsrecht aus dem Vermögen der WFGF AG hat und die

Hypotheken verwerten muss, z.B. durch Zwangsversteigerung. Zwar kann

der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter

freihändig verkaufen, jedoch ist zu erwarten, dass vom

Sicherheitentreuhänder aus Gründen der eigenen Haftung das

gerichtlich unanfechtbare Verfahren der Zwangsversteigerung

voraussichtlich eher gewählt wird.

Depping: Zwangsversteigerungen bedeuten dramatische Preisabschläge

mit der Folge schlechterer Erlöse und am Ende eine weitaus niedrigere

Quote. Umgekehrt streckt unser Insolvenzplan die Verkäufe auf einen

längeren Zeitraum und nimmt somit den Druck zu Notverkäufen heraus.

Damit kommen wir nach aller Erfahrung zu besseren Ergebnissen beim

Verkauf des Hauptvermögens der WGF AG.

Frage: Warum haben Sie nicht gleich eine höhere Quote angeboten,

so wie es die gewählten Vertreter fordern und Sie es auch in Aussicht

stellen?

Depping: Wir haben zunächst einmal einen eigenständigen, unserer

Ansicht nach realistischen Plan aufgestellt, der auf konservativen

Annahmen beruht. Dieser Plan besteht aus vielen Einzelteilen, die zum

Teil unterschiedlich bewertet werden können. Wir suchen gemeinsam mit

den Gläubigervertretern nach Wegen, die Quote im Interesse aller

Gläubiger weiter zu verbessern.

Frage: Herr Sergio, Herr Depping, am 22.5. hat das Gericht den

Termin für die Gläubigerversammlung der WGF AG festgelegt. Wie sind

die Aussichten, dass die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen?

Sergio: Zurzeit verhandeln wir intensiv mit den gewählten

Gläubigervertretern von der Deutschen Schutzvereinigung für

Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

(SdK). Die Sache steht auf des Messers Schneide. Grundsätzlich sind

wir uns alle einig, dass eine Zerschlagung der WGF zu erheblich

schlechteren Quoten für die Anleger führen würde. Das ist auch den

Vertretern der Anleger nicht gleichgültig. Rechtsanwalt Klaus Nieding

als Vertreter der DSW und Rechtsanwalt Markus Kienle als Vertreter

der SdK halten es für unabdingbar den aktuellen Vorstand künftig über

die unterschiedlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und

Gläubigerausschuss) stärker zu kontrollieren. Dafür sollen die Organe

- insbesondere Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss - mit

weitreichenden Kompetenzen, um Einfluss auf die Geschäftspolitik

nehmen zu können, ausgestattet werden. Das sehen wir im Interesse der

Gläubiger generell genauso. Der Plan wird solche Punkte beinhalten.

Frage: Und halten Sie es für möglich, eine höhere Quote zu

erzielen?

Depping: Ungeachtet der Frage des Managements kann man bereits

jetzt festhalten: Wenn man die geforderten 50% erreichen will und

kein Geld von außen zugeführt werden kann, müssten die Anleger mehr

Geld für Neuprojekte freigeben, als bisher vorgesehen. Im Übrigen:

Personelle Änderungen können nur im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen erfolgen.

Frage: Können Sie sich denn vorstellen, dass Herr Prof. Dr. Reiter

in den Vorstand eintritt und Herr Klaus Nieding als DSW-Vertreter in

den Aufsichtsrat einzieht?

Depping: Warum nicht? Letztlich ist doch immer die Frage, was den

Anlegern am meisten nützt. Ich habe immer gesagt, dass es

überzeugende Kontrollinstrumente geben muss, um die Fortführung des

Unternehmens und die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen.

Die Frage ist, mit welcher Strategie und Personalien das möglich ist.

Außerdem muss das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich

sein.

Frage: Wäre es nicht sinnvoll, Gläubigervertreter in die operative

Ebene, also in den Vorstand zu berufen, um die Erfüllung des

Insolvenzplanes sicher zu stellen?

Depping: Ich denke, dass wir zunächst die inhaltlichen Forderungen

der Gläubigervertreter, die uns am 5. April schriftlich übermittelt

wurden bezw. in den Medien nachzulesen waren, in den Insolvenzplan

soweit wie möglich aufnehmen sollten. Viele unserer bisherigen

Zugeständnisse beruhen bereits auf diesen Forderungen. Wenn es des

Weiteren dadurch gelingt, die Quote auf über 50% anzuheben, haben wir

wichtige Forderungen der Anleger und Anlegervertreter umgesetzt. Wir

halten den Gläubigerausschuss für das wirkungsvollste Instrument, den

Vorstand in den nächsten Jahren zu begleiten, obwohl dazu keine

Verpflichtung besteht. Hier sollten die Vertreter der Anleger präsent

sein und die Aktivitäten des Vorstandes sowie des Sachwalters

minutiös begleiten.

Sergio: Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Sitz im

Aufsichtsrat nützlich ist. Im Vorstand sollten auch meines Erachtens

spezialisierte Manager zum erfolgreichen Ausbau des zukünftigen

Bereichs Projektentwicklung sitzen, die das Unternehmen voranbringen.

Im Übrigen: Der Sachwalter kontrolliert, ob der Plan umgesetzt wird,

wobei dieser wiederum vom Gläubigerausschuss überwacht wird. Also

eine doppelte Kontrolle, die nicht nur das Erreichen der Ziele des

Insolvenzplanes überwacht, sondern auch auf vertragliche

Konstellationen, Ausgaben und Risiken achtet.

Frage: Die Gläubigervertreter haben Vorbehalte gegen den

derzeitigen Sanierungsvorstand Bernd Depping. Wie beurteilen Sie den

Sachverhalt?

Sergio: Diese Vorbehalte sind in zweierlei Hinsicht unangemessen:

Zum einen ist mit Herrn Depping ohnehin vereinbart, dass er nach

Genehmigung des Insolvenzplanes ausscheiden wird. Zum anderen ist

seine Kompetenz unter Fachleuten unumstritten. Wie gesagt: Er hat 17

Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht und über 1200 Fälle erfolgreich

begleitet. Außerdem ist er auch als Sanierungsvorstand erfahren und

hat uns bis jetzt ganz erheblich unterstützt.

Frage: Die Gläubigervertreter lassen verlauten, dass Herr Depping

zu teuer ist, weil er zusätzlich zu seinem Vorstandsgehalt mit seiner

Kanzlei die WFG berät.

Sergio: Dieses gezielt gestreute Gerücht soll Bernd Depping

beschädigen. Da Herr Depping mit rechtskräftigem Abschluss des

Verfahrens - also in wenigen Wochen - vereinbarungsgemäß ohnehin

ausscheidet, ist das Verbreiten solcher Gerüchte völlig überflüssig.

Der Sachwalter würde es auch nicht zulassen, wenn wir für den

Sanierungsvorstand unangemessen hohe Vergütungen zahlen würden. Des

Weiteren werden die Kosten im Insolvenzplan aufgeführt, so dass die

Gläubiger dies überprüfen können.

Frage: Herr Sergio, kleben Sie an Ihrem Posten?

Sergio: Ich würde gerne bleiben, weil meine 22-jährige Erfahrung

im Immobiliensektor und meine Kontakte zu den Marktpartnern für das

Unternehmen sehr wichtig sein können. Wir stehen z.B. kurz vor dem

Abschluss des Pachtvertrages mit einem weiteren großen spanischen

Hotelbetreiber, den ich persönlich ausgehandelt habe. Ich bin auch

bereit, die Verfügungsmacht über meine Aktienquote stark

einzuschränken. Das Wiedererreichen der vollen Verfügungsgewalt

könnte daran gekoppelt werden, dass die Rückflussquote an die Anleger

die Marke von 50% überschreitet. Zwischenzeitlich würde es keine

Ausschüttungen an mich geben und eine von mir eigenmächtige

gesellschaftsrechtliche Veränderung z.B. in der Zusammensetzung des

Aufsichtsrats wäre ohne den Gläubigerausschuss nicht möglich.

Frage: Wie kann denn die Fortführung der WGF AG gelingen?

Sergio: Zunächst ist festzuhalten, dass wir eine Reihe von

Projekten schon so weit voran gebracht haben, dass sie im Grunde

durchfinanziert sind. Wir haben Angebote von Bauunternehmen, die

Fertigstellung der Projekte mitzufinanzieren. Im Gegenzug wollen sie

am Projektentwicklungsgewinn mit beteiligt werden. Sie warten nur auf

die Rechtssicherheit, die durch die Annahme des Insolvenzplans

erreicht würde. Wenn die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt

haben, kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Unsere

Geschäftspartner haben uns signalisiert, dass sie die

Projektentwicklungskompetenz des Unternehmens schätzen und mit uns

weiter zusammenarbeiten, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.

Immerhin beschäftigt die Gruppe sieben festangestellte Architekten

und Ingenieure, die gemeinsam auf über 100 Jahre Berufserfahrung und

einen Track Record von weit über eine halbe Milliarde Euro Bauvolumen

zurückblicken können. Diese Kompetenz und Erfahrung steht dem

Unternehmen auch für die Zukunft zur Verfügung. Mit diesem Team

konnten bereits erste Erfolge im Bereich der Projektentwicklung

realisiert werden. So haben wir im Jahre 2011 ein großes

Wohnquartier-Projekt in Berlin im dreistelligen Millionenvolumen vor

Baubeginn verkauft. Der Bau hat bereits begonnen und die

Anleihegläubigervertreter konnten sich kürzlich über dieses Projekt

im Hause der WGF informieren. Im Rahmen der Fortführung fußt die

Zukunft dann zum einen auf dem marktgerechten Verkauf des

Immobilienbestandes, zum anderen auf die Anbindung und Entwicklung

neuer Projekte. Hier haben wir mit Hilfe der renommierten

Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH eine sehr

sorgfältige, konservative Unternehmensplanung im Insolvenzplan

aufgestellt.

Frage: Manche glauben, dass man auch in einer Regelinsolvenz die

begonnenen Bauprojekte beenden und die entsprechenden Erlöse erzielen

könnte?

Depping: Auch hier ein klares Nein: Im Regelfall würde ein

Insolvenzverwalter Projekte im Anfangsstadium nicht zu Ende führen,

da er dann mit seinem persönlichem Vermögen für Baurisiken haften

müsste. Erfahrungsgemäß sind Insolvenzverwalter stattdessen an einer

schnellen Verwertung interessiert. Alles andere wäre meines Erachtens

ein Widerspruch zu meiner 17-jährigen Berufserfahrung als

Insolvenzverwalter und Experte in Unternehmenssanierungen.

Frage: Viele Anleger fragen sich, was mit dem verlorenen Geld

eigentlich passiert ist?

Depping: Es ist vollkommen verständlich, dass danach gefragt wird.

Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts abschließend

gesagt werden. Der Sachwalter Prof. Rolf Rattunde wird die

prospektkonforme und allgemeine Mittelverwendung der WGF

gutachterlich prüfen und diese dem Insolvenzgericht in seiner

Stellungnahme übermitteln.

Frage: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des

Anfangsverdachts der Insolvenzverschleppung aufgenommen. Was können

Sie uns dazu sagen?

Depping: Das Insolvenzgericht übergibt bei Insolvenzen von

Kapitalgesellschaften die Akten immer automatisch zur Überprüfung an

die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft prüft dann diese Akten

und sieht sich u.a. das vom Sachverwalter verfasste Gutachten an. Ich

halte nach meiner Erfahrung den Verdacht einer Insolvenzverschleppung

in diesem konkreten Fall für abwegig.

Sergio: Bereits Mitte Dezember haben wir gegenüber der

Staatsanwaltschaft unsere volle Kooperation zugesichert. Wir stehen

im regelmäßigen Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft.

Daher sehe ich in den aktuell laufenden Ermittlungen keine

Unsicherheiten.

Frage: Entfallen mögliche Haftungsansprüche gegen den Vorstand mit

Annahme des Insolvenzplans?

Depping: Klares nein! Es ist festzuhalten, dass Haftungsansprüche

gleich welcher Art und sofern solche gegenüber dem Vorstand und

beteiligten Geschäftspartnern bestehen mit Zustimmung zu dem

Insolvenzplan nicht entfallen. Ganz im Gegenteil: Unsere Absicht ist

es im Nachgang in Zusammenarbeit mit den

Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen einen Austausch zu

führen, um mögliche Haftungsansprüche aufzuarbeiten. Das geschieht

beiderseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Frage: Was erwarten Sie auf der bevorstehenden

Gläubigerversammlung am 22. Mai?

Sergio: Zu allererst entschuldige ich mich erneut im Namen des

gesamten Vorstands für die aktuelle Situation. Es wird über

vergangene Managemententscheidungen zukünftig zu diskutierten sein.

Ich bin guter Hoffnung, dass dies mit den

Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen konstruktiv geschehen

wird. Letztendlich bin ich fest davon überzeugt, dass die von uns

begonnene Strategie im Bereich Projektentwicklung für die Anleger,

Gläubiger und das Unternehmen das richtige ist. Daher hoffe ich, dass

bei der Versammlung am 22. Mai die Gläubiger auch ihr

wirtschaftliches Interesse an einer höheren Rückzahlung bekunden und

somit einer Fortführung des Unternehmens mit der gewählten Strategie

zustimmen.

Depping: Es ist Geld verloren worden! Nunmehr gilt es den Verlust

bei den Gläubigern so gering wie möglich zu halten. Der Gesetzgeber

hat mit der gestärkten Insolvenzordnung die Möglichkeit geschaffen,

den Verlust für die Gläubiger durch die Fortführung des Unternehmens

zu minimieren. Hier ist das klare wirtschaftlich Interesse zu einer

hohen Rückzahlungsquote vordergründig. Ich gehe davon aus, dass viele

Gläubiger das am 22. Mai genauso sehen und sich für die Fortführung

des Unternehmens aussprechen. Nur dadurch wird die Voraussetzung

geschaffen eine hohe Rückzahlung gewährleisten zu können.

Originaltext: WGF AG

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60989

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Pressekontakt:

BrunoMedia GmbH

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