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Patentklage gegen Nokia zum UMTS-Mobilfunk abgewiesen

Veröffentlicht am 09.07.2014, 16:36
Aktualisiert 09.07.2014, 18:14
Patentklage gegen Nokia zum UMTS-Mobilfunk abgewiesen
NOKIA
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Klage des Patentverwerters IPCom gegen den Handy-Hersteller Nokia F:NOK1V (ETR:NOA3) abgewiesen. Die Berufungsinstanz änderte damit das Urteil des Landgerichts Mannheim, das im April 2012 noch die Verletzung eines IPCom-Patents, das zum Grundstock des Mobilfunkstandards UMTS gehört, festgestellt hat.

In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Januar für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung. Nach der Berufung von IPCom entschied jetzt der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, dass "der UMTS-Standard von der technischen Lehre des geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch" mache.mb

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