MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die BayernLB lehnt einem Zeitungsbericht im Schadenersatzprozess gegen ihre ehemaligen Top-Manager einen Vergleichsvorschlag des Gerichts ab. In dem Zivilprozess gegen acht Ex-Vorstände der Landesbank hatte das Landgericht München vor wenigen Wochen vorgeschlagen, dass die Manager statt der geforderten 200 nur 25 Millionen Euro zahlen. Der Verwaltungsrat der BayernLB habe nun beschlossen, den Vorschlag der Richter abzulehnen, berichtete der 'Münchner Merkur' (Mittwoch). Sprecher der Landesbank und des bayerischen Finanzministeriums wollten nach Angaben des Blatts die Entscheidung weder bestätigen noch dementieren.
In dem Prozess geht es um das Milliardendebakel der BayernLB mit der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA). Die Richter hatten den Vergleichsvorschlag zum Verhandlungsauftakt gemacht, weil sie nach vorläufiger Bewertung zunächst nur bei zwei der acht Vorstände Versäumnisse bei der Übernahme der österreichischen Bank im Jahr 2007 sehen. Dies sind der damalige Bankchef Werner Schmidt sowie sein Risikovorstand Gerhard Gribkowsky, der Ende Juni in einem Strafprozess wegen Schmiergeldzahlungen beim Formel-1-Verkauf zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die BayernLB wirft allen acht früheren Spitzenmanagern Pflichtverletzungen vor, weil sie die HGAA für rund 1,6 Milliarden Euro kauften, obwohl deren Probleme damals schon bekannt waren. Nach Informationen des 'Münchner Merkurs' hatten die Anwälte der BayernLB die Ablehnung des Vergleichs empfohlen./uvo/DP/he
In dem Prozess geht es um das Milliardendebakel der BayernLB mit der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA). Die Richter hatten den Vergleichsvorschlag zum Verhandlungsauftakt gemacht, weil sie nach vorläufiger Bewertung zunächst nur bei zwei der acht Vorstände Versäumnisse bei der Übernahme der österreichischen Bank im Jahr 2007 sehen. Dies sind der damalige Bankchef Werner Schmidt sowie sein Risikovorstand Gerhard Gribkowsky, der Ende Juni in einem Strafprozess wegen Schmiergeldzahlungen beim Formel-1-Verkauf zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die BayernLB wirft allen acht früheren Spitzenmanagern Pflichtverletzungen vor, weil sie die HGAA für rund 1,6 Milliarden Euro kauften, obwohl deren Probleme damals schon bekannt waren. Nach Informationen des 'Münchner Merkurs' hatten die Anwälte der BayernLB die Ablehnung des Vergleichs empfohlen./uvo/DP/he