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Pressestimme: 'Mannheimer Morgen' zu Sicherungsverwahrung

Veröffentlicht am 25.04.2012, 05:35
MANNHEIM (dpa-AFX) - 'Mannheimer Morgen' zu Sicherungsverwahrung

'Über moralische Aspekte muss man nicht diskutieren. Juristisch ist die Entschädigung zwingend. Die Kläger wurden nach Verbüßung ihrer Strafen in Sicherungsverwahrung genommen, deren nachträgliche Verhängung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekanntlich für unzulässig erklärt. Ergo saßen die Männer zu Unrecht im Gefängnis. Dass es dafür eine materielle Entschädigung gibt, ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip, das niemand ernsthaft infrage stellen sollte. Allenfalls die Höhe: Und da sind 500 Euro pro Monat, wie sie nun das Karlsruher Landgericht anordnete, eher nicht zu großzügig.'/DP/wiz

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