AUGSBURG (dpa-AFX) - Im Prozess um den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wird der Ton wegen der fortwährenden Verzögerungen schärfer. Nach einem zweiten Befangenheitsantrag gegen die drei Richterinnen der Landgerichtskammer in Augsburg warf die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Schreibers Anwälten Prozessverschleppung vor. 'Mich wundert es schon sehr, mit welchen Mitteln da nach irgendwelchen Ablehnungsgründen gesucht wird', sagte Staatsanwalt Marcus Paintinger vor Gericht. Mit einem ersten Befangenheitsantrag waren Schreibers Anwälte schon gescheitert.
Nach nur etwa einer halben Stunde vertagte sich das Gericht am dritten Verhandlungstag auf diesen Freitag. Dann wird es voraussichtlich auch eine Entscheidung über den neuen Befangenheitsantrag geben. Der Prozess tritt auf der Stelle. Bislang sind noch nicht einmal die Personalien Schreibers, der als Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre gilt, aufgenommen worden.
Schreibers Anwälte kritisierten, die Richterinnen hätten die 'Grundsätze der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens' verletzt. Die Kammer habe wichtige Informationen nicht weitergegeben. Schreiber könne 'bei einer solchen Sachlage' nicht davon ausgehen, dass die Richterinnen objektiv mit Beweismitteln umgingen, sagte Anwalt Frank Eckstein.
Schreiber war 2010 von einer anderen Augsburger Kammer wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zurück nach Augsburg. Die Kammer untersucht, ob Schreiber zur Tatzeit in Kanada lebte. Der heute 78-Jährige wurde 2009 von Kanada ausgeliefert, wohin er vor der deutschen Justiz geflüchtet war./cco/DP/jha
Nach nur etwa einer halben Stunde vertagte sich das Gericht am dritten Verhandlungstag auf diesen Freitag. Dann wird es voraussichtlich auch eine Entscheidung über den neuen Befangenheitsantrag geben. Der Prozess tritt auf der Stelle. Bislang sind noch nicht einmal die Personalien Schreibers, der als Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre gilt, aufgenommen worden.
Schreibers Anwälte kritisierten, die Richterinnen hätten die 'Grundsätze der Waffengleichheit und des fairen Verfahrens' verletzt. Die Kammer habe wichtige Informationen nicht weitergegeben. Schreiber könne 'bei einer solchen Sachlage' nicht davon ausgehen, dass die Richterinnen objektiv mit Beweismitteln umgingen, sagte Anwalt Frank Eckstein.
Schreiber war 2010 von einer anderen Augsburger Kammer wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zurück nach Augsburg. Die Kammer untersucht, ob Schreiber zur Tatzeit in Kanada lebte. Der heute 78-Jährige wurde 2009 von Kanada ausgeliefert, wohin er vor der deutschen Justiz geflüchtet war./cco/DP/jha