MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Landesrechnungshof darf die NRW.Bank auf Herz und Nieren überprüfen. Dieses Recht hätten der Finanz- und der Innenminister von Nordrhein-Westfalen bisher verletzt, entschied der Landesverfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster.
Die Rechnungsprüfer befürchten Milliardenrisiken bei der landeseigenen Bank und wollen feststellen, ob die Landesregierung ihren Aufsichts- und Steuerungspflichten nachkommt. Um einen besseren Einblick zu bekommen, hatten sie in Münster geklagt. Das Land hatte argumentiert, der Rechnungshof habe lediglich das Fördergeschäft der Bank zu prüfen.
Die Richter stellten nun klar, der Landesrechnungshof dürfe 'sämtliche Auskünfte und Einsicht in alle Unterlagen verlangen, die aus seiner Sicht für die Finanzlage des Landes von Bedeutung sein könnten', hieß es in einer Mitteilung. Die Bilanzsumme der NRW.Bank betrug Ende 2009 mehr als 160 Milliarden Euro - das ist etwa das Dreifache des Landeshaushalts./kie/DP/kja
Die Rechnungsprüfer befürchten Milliardenrisiken bei der landeseigenen Bank und wollen feststellen, ob die Landesregierung ihren Aufsichts- und Steuerungspflichten nachkommt. Um einen besseren Einblick zu bekommen, hatten sie in Münster geklagt. Das Land hatte argumentiert, der Rechnungshof habe lediglich das Fördergeschäft der Bank zu prüfen.
Die Richter stellten nun klar, der Landesrechnungshof dürfe 'sämtliche Auskünfte und Einsicht in alle Unterlagen verlangen, die aus seiner Sicht für die Finanzlage des Landes von Bedeutung sein könnten', hieß es in einer Mitteilung. Die Bilanzsumme der NRW.Bank betrug Ende 2009 mehr als 160 Milliarden Euro - das ist etwa das Dreifache des Landeshaushalts./kie/DP/kja