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Rentenversicherer kritisieren Regierungspläne gegen Altersarmut

Veröffentlicht am 26.10.2011, 17:18
WÜRZBURG (dpa-AFX) - Die Vorschläge von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Bekämpfung der Altersarmut sind bei der Spitze der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund auf ein ungewöhnlich kritisches Echo gestoßen. Die geplante Zuschussrente, die langjährigen Geringverdienern ein Alterseinkommen von 850 Euro netto im Monat garantieren soll, sei 'nur bedingt' zur Vermeidung von Altersarmut geeignet, sagte der DRV-Vorstandsvorsitzende Alexander Gunkel am Mittwoch in Würzburg. Die Zuschussrente sei 'kein zielgenaues Instrument'. Es könne aber helfen, die Akzeptanz der Gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern.

Gunkel kritisierte, mit dem Zuschussrenten-Konzept werde 'die Lebensleistung nicht so behandelt, wie das sonst üblich ist': Dass also längere Beitragszahlung automatisch zu höherer Rente führt, und zwar bei allen Alterseinkommen unter 850 Euro. Ein Rentenanspruch von 590 Euro monatlich plus 100 Euro Riesterrente wird nach von der Leyens Vorstellungen mit 160 Euro aufgestockt, eine Rente von 700 Euro einer vergleichbaren Geringverdienerin mit jedoch längerer Erwerbsphase plus 100 Euro Riesterrente aber nur mit 50 Euro, rechnete Gunkel vor. Das Ergebnis sei in beiden Fällen gleich.

Das an langjährige Beitragszahlung in die Rentenkassen geknüpfte Konzept erfasse gerade nicht jene Gruppen, für die das Risiko der Altersarmut besonders groß sei, sagte der DRV-Chef und nannte Erwerbsgeminderte, Menschen mit langen Unterbrechungen ihres Erwerbslebens oder Solo-Selbstständige, die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Wessen Rente nicht existenzsichernd ist, hat jedoch Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Diese liegt bei durchschnittlich knapp 700 Euro monatlich.

Nach von der Leyens Vorstellungen sollen nur jene eine Aufstockung durch die Zuschussrente bekommen, die jahrzehntelang in die Rentenkasse sowie in private oder betriebliche Altersvorsorgesysteme eingezahlt haben. Damit zeichne sich ab, dass 'nur eine relativ kleine Gruppe von Versicherten begünstigt wird'. Gunkel, der die Arbeitgeber in der DRV-Spitze vertritt, zeigte sich besorgt, dass die Finanzierung der Zuschussrente bislang nicht geklärt sei. Als reine Fürsorgeleistung könne dies nur aus Steuergeldern geschehen. Eine Finanzierung aus Beitragsgeldern 'müssten wir strikt ablehnen'.

Die Zuschussrente soll es nur bei Bedürftigkeit geben, wenn also das Alterseinkommen unter 850 Euro monatlich liegt. Dabei wird bei Paaren aber auch das Partnereinkommen berücksichtigt. Dies kritisierte die Co-Vorsitzende Annelie Buntenbach als Vertreterin der Gewerkschaften in der DRV-Spitze: 'Gleich arme Menschen werden damit unterschiedliche behandelt.' Sie befürchtet, dass die Prüfung der Bedürftigkeit zu einem großen bürokratischen Problem für die Rentenversicherung Bund wird.

Diese soll dafür allein zuständig sein, weil die Regierung damit die Zustimmungspflicht des Bundesrates - wo Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr hat - umgehen will. Sie habe die Bedürftigkeitsprüfung 'bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abgeladen', monierte Buntenbach. DRV-Präsident Herbert Rische rechnet für die Zuschussrente mit zusätzlicher und 'ziemlich aufwendiger Bürokratie'. Es zeichneten sich dabei unnötige Doppelstrukturen ab, da die kommunalen Grundsicherungsämter bereits mit Bedürftigkeitsprüfungen befasst seien./vs/DP/jkr

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