BERLIN (dpa-AFX) - Bundestags-Experten haben Zweifel an der bisher geplanten Übertragung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) geäußert. Die Kompetenz für die Bankenaufsicht in Deutschland könne nicht ohne Gesetzgebung an Europa abgegeben werden. Zu dem Ergebnis ist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Gutachten gekommen. Auch Union und FDP pochen auf klare Vorgaben für die Bankenaufsicht.
Nach Plänen der EU-Kommission soll die Bankenaufsicht über die Institute im Euro-Raum bei der EZB angesiedelt werden. Die Notenbank soll dabei wesentliche hoheitliche Aufsichtsaufgaben übernehmen - etwa die Zulassung und Schließung von Instituten sowie weitreichende Durchgriffsrechte gehören. Die Trennung von Geldpolitik und Aufsicht soll durch ein spezielles Gremium bei der EZB gewährleistet werden.
Bisher soll die Bankenaufsicht auf die EZB über eine europäische Verordnung übertragen werden. An der europäischen Gesetzgebung wäre der Bundestag nicht beteiligt. Er kann die Bundesregierung mit Hilfe eines Antrages auffordern, einige Vorgaben zu berücksichtigen. Er ist für die Bundesregierung allerdings nicht verbindlich.
Ein solchen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen sollte der Bundestag am Donnerstag verabschieden. Darin fordern Union und FDP die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen für die Wahrung der geldpolitischen Unabhängigkeit der EZB einzusetzen. Es müssten alle Anstrengungen unternommen werden, den einheitlichen Aufsichtsmechanismus ohne Änderung des EZB-Statuts zu schaffen.
Auch solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass 'Banken, von denen systemische Risiken ausgehen, einem Stresstest unterworfen werden'. Sie müssten 'zu Lasten des jeweiligen nationalen Restrukturierungsfonds restrukturiert oder abgewickelt werden, bevor sie in den direkten Aufsichtsmechanismus einbezogen werden', heißt es in dem Antrag der Koalitionsfraktionen weiter.
In dem Antrag sprechen sich Union und FDP zudem dafür aus, dass sich die direkte Aufsichtskompetenz der europäischen Instanz auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentriert. Auch dürfe die Einlagensicherung nicht vergemeinschaftet werden, heißt es weiter.
In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gutachten des Bundestages, über das zuvor auch die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (Donnerstag) berichtet hat, wird auch auf verfassungsrechtliche Bedenken verwiesen: 'Im Hinblick auf das Demokratieprinzip dürften sich diese sogar noch verstärken.' Der EZB würden weiterreichende Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse eingeräumt, als der obersten deutschen Finanzaufsicht Bafin zugestanden worden seien./sl/DP/hbr
Nach Plänen der EU-Kommission soll die Bankenaufsicht über die Institute im Euro-Raum bei der EZB angesiedelt werden. Die Notenbank soll dabei wesentliche hoheitliche Aufsichtsaufgaben übernehmen - etwa die Zulassung und Schließung von Instituten sowie weitreichende Durchgriffsrechte gehören. Die Trennung von Geldpolitik und Aufsicht soll durch ein spezielles Gremium bei der EZB gewährleistet werden.
Bisher soll die Bankenaufsicht auf die EZB über eine europäische Verordnung übertragen werden. An der europäischen Gesetzgebung wäre der Bundestag nicht beteiligt. Er kann die Bundesregierung mit Hilfe eines Antrages auffordern, einige Vorgaben zu berücksichtigen. Er ist für die Bundesregierung allerdings nicht verbindlich.
Ein solchen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen sollte der Bundestag am Donnerstag verabschieden. Darin fordern Union und FDP die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen für die Wahrung der geldpolitischen Unabhängigkeit der EZB einzusetzen. Es müssten alle Anstrengungen unternommen werden, den einheitlichen Aufsichtsmechanismus ohne Änderung des EZB-Statuts zu schaffen.
Auch solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass 'Banken, von denen systemische Risiken ausgehen, einem Stresstest unterworfen werden'. Sie müssten 'zu Lasten des jeweiligen nationalen Restrukturierungsfonds restrukturiert oder abgewickelt werden, bevor sie in den direkten Aufsichtsmechanismus einbezogen werden', heißt es in dem Antrag der Koalitionsfraktionen weiter.
In dem Antrag sprechen sich Union und FDP zudem dafür aus, dass sich die direkte Aufsichtskompetenz der europäischen Instanz auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentriert. Auch dürfe die Einlagensicherung nicht vergemeinschaftet werden, heißt es weiter.
In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gutachten des Bundestages, über das zuvor auch die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (Donnerstag) berichtet hat, wird auch auf verfassungsrechtliche Bedenken verwiesen: 'Im Hinblick auf das Demokratieprinzip dürften sich diese sogar noch verstärken.' Der EZB würden weiterreichende Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse eingeräumt, als der obersten deutschen Finanzaufsicht Bafin zugestanden worden seien./sl/DP/hbr