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ROUNDUP 2: EU-Richter verpflichtet alle Fluglinien zum Klimaschutz

Veröffentlicht am 21.12.2011, 15:52
(Weitere Stellungnahmen, Einordnung)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Freie Bahn für den Emissionshandel: Die Europäische Union darf laut ihrem höchsten Gericht Fluggesellschaften aus aller Welt zum Kauf von Luftverschmutzungsrechten verpflichten. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch ist eine Niederlage für mehrere Fluggesellschaften aus den USA und Kanada, die gegen ihre Einbeziehung in das EU-System der Emissionsrechte geklagt hatten. Besonders die US-Regierung hatte zuletzt scharf gegen das Vorhaben protestiert und mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht. Die deutsche Luftfahrtbranche ist mit dem Urteil dennoch nicht glücklich.

'Wir haben jetzt zwar eine EU-Rechtsprechung, politisch geht das Chaos aber weiter', sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Denn auch aus China, Russland und anderen Staaten gibt es Widerstand. Hiesige Fluggesellschaften fürchten, dass sie in Ländern außerhalb der EU künftig ihrerseits wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen.

EMISSIONSHANDEL IM EINKLANG MIT VÖLKERRECHT

Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO2) zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Fluggesellschaften teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.

Nach Ansicht des EuGH steht sieht das geplante Emissionshandels-System völlig im Einklang mit dem Völkerrecht. Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, also auch außerhalb der EU. Dies sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet, innerhalb der EU und aus der EU heraus betroffen seien (Rechtssache C-366/10).

EU-FLUGLINIEN FÜRCHTEN WETTBEWERBSNACHTEILE

Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.

Fluggesellschaften aus der EU fürchten herbe Wettbewerbsnachteile für den Fall, dass sich die ausländische Konkurrenz vor dem Emissionshandel drücken kann. Berechnungen des BDL zufolge müssen alleine die deutschen Fluglinien im kommenden Jahr 185 Millionen Euro für Emissionsrechte ausgeben. Die Lufthansa , die auch für ihre ausländischen Töchter wie Austrian Airlines und Swiss bezahlen muss, beziffert ihre Belastung auf mindestens 130 Millionen Euro.

'POLITIK MUSS SCHNELLSTENS HANDELN'

Den deutschen Fluggesellschaften geht es nach eigenen Angaben vor allem um einheitliche Wettbewerbsbedingungen. 'Wir Airlines dürfen nicht das Opfer eines von uns nicht veranlassten Handelskriegs werden', hatte Lufthansa-Chef Christoph Franz im Oktober kritisiert. BDL-Präsident Siegloch, der immer wieder auf eine Verschiebung des Emissionshandels gepocht hatte, forderte schnellstmöglich eine weltweite Regelung. 'Da der Widerstand der außereuropäischen Staaten gegen die EU-Verordnung zum Emissionshandel nach wie vor massiv ist, muss die Politik nun schnellstens handeln.'

EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich 'sehr zufrieden' mit dem Urteil. 'Wir erwarten nun, dass sie [US-Fluglinien] europäisches Recht respektieren', teilte sie mit. Die Airlines bekommen den Großteil der CO2-Zertifikate zunächst kostenlos zugeteilt. Nicht benötigte Verschmutzungsrechte können später verkauft werden, wer mit den zugeteilten Rechten nicht auskommt, muss zukaufen. So sollen Anreize geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu senken. Nach Berechnungen der EU-Kommission könnte ein Ticket für einen Langstreckenflug durch den Emissionshandel bis zu 12 Euro teurer werden.

'SIEG DER VERNUNFT'

Umweltverbände begrüßten den Richterspruch als einen Schritt in die richtige Richtung. Der BUND sprach von einem 'Sieg der Vernunft'. Die Entscheidung sei ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehr und zur Begrenzung der CO2-Emissionen des Fliegens. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mahnte ein weltweites System zum Emissionshandel an.

Die eigentliche Klage der Fluggesellschaften liegt bei einem britischen Gericht. Die Richter dort baten das oberste EU-Gericht um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts und internationaler Verträge. Da sie sich an das Urteil aus Luxemburg halten müssen, ist der Fall damit entschieden./stw/hrz/hgo/wiz

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