😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2: Gericht legt Klinikverkauf in Wiesbaden auf Eis

Veröffentlicht am 16.02.2012, 20:30
(Neu: Mehr Details)

WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt. Die Richter untersagten am Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April 24.00 Uhr zu unterzeichnen.

Solange hat das 'Bündnis für eine kommunale HSK' Zeit, die laut Gemeindeordnung notwendigen etwa 6200 Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln. Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist. Eine Beschwerde gegen den Richterspruch (Az: 7 L 144/12.WI) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig.

Als letztes Gremium der Landeshauptstadt hatte vergangene Woche die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, 49 Prozent der HSK an die private Rhön Klinikum AG zu verkaufen. Der Kaufpreis für das mit 100 Millionen Euro Schulden belastete Krankenhaus liegt nach Medienberichten bei über 300 Millionen Euro. Es ist einer größten Krankenhausverkäufe der vergangenen Jahre in Deutschland. Von Rhön und von der Stadt gab es zunächst keine Reaktion.

Als Sprecher des 'Bündnisses für eine kommunale HSK' stellte sich der Arzt Michael Forßbohm vor, organisatorische Unterstützung kommt von der Gewerkschaft Verdi. Die Kritiker befürchten, dass die Versorgung der Patienten und die Arbeitsbedingungen des Personals sich bei einem privaten Betreiber verschlechtern. Auch wenn nur ein Minderheitsanteil verkauft werde, übernehme Rhön die volle Kontrolle.

Schon vergangene Woche hatte der Anwalt Gerhard Strauch für das Bündnis erwirkt, dass die Stadt den Vertrag nicht unterzeichnen darf. Die Stadt habe es in der Hand gehabt, bei der Vertragsgestaltung und den Terminen der Gremien-Entscheidungen Zeit für ein Bürgerbegehren einzuplanen, schrieben die Richter nun. Es gehe um 'eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde'.

Erst nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren und einer Bestätigung durch die Stadtverordneten findet laut hessischer Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid statt, eine Abstimmung aller Bürger./fko/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.